Fortschritte gibt es bei der Krankenhausreform: Karl Lauterbach hat den „Leistungsgruppen-Grouper“ vorgestellt.
Leistungsgruppen-Grouper dient der Gruppierung von Krankenhausleistungen und ist ein Teil der Bemühungen, die Krankenhausfinanzierung transparenter und effizienter zu gestalten.
Zwei Monate nach dem Erfolg von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei der Einführung der Krankenhausreform (KHVVG) wurden nun weitere Fortschritte erzielt – und zwar mit dem „Leistungsgruppen-Grouper“.
„Mit dem Grouper stellen wir die Krankenhausreform scharf. Damit wird sichtbar, welche Klinik künftig noch welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf“, informierte Lauterbach bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité. Er erklärte: „Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt. Der Grouper erzwingt die dringend notwendige Spezialisierung unserer stationären Versorgung.“
Prof. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums der Charité, fügte hinzu: „Je mehr Eingriffe ein Team durchführt, desto besser wird es – und desto gezielter können spezielle Expertenteams für bestimmte Erkrankungen gebildet werden. Die mehrfach belegte Verbindung zwischen hohem Behandlungsvolumen und niedriger Krankenhaus-Sterblichkeit zeigt: Die Konzentration auf spezialisierte Zentren verbessert die Versorgungsqualität und rettet Leben.“
Ziel der Krankenhausreform ist es schließlich, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden. Vor allem soll die Gesundheitsversorgung auch flächendeckend, vor allem auch in ländlicheren Regionen, sichergestellt und hochwertiger werden. Damit der notwendige Umbau der Klinikstrukturen gefördert wird, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Transformationsfonds erarbeitet.
Dazu wurde der Leistungsgruppen-Ausschuss im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Dieser fokussiert sich auf die Weiterentwicklung der Qualitätskriterien und der gesetzlich definierten Leistungsgruppen, die jedoch zunächst als Empfehlungen gelten, vom BMG erlassen und vom Bundesrat durchgewunken werden soll.
Die Reform-Baustellen
Aktuell besteht die Reform aus drei Baustellen. Eine davon ist der Leistungsgruppen-Ausschuss, welcher aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe besteht und schließlich von Bund und Ländern geleitet wird. Die Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Diese entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter den gesetzlichen Vorgaben erbringen sollen und wohin die Vorhaltevergütung fließt.
Der Leistungsgruppen-Grouper wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt. Der Grouper ordnet alle erbrachten stationären Behandlungsfälle der Krankenhäuser den bislang definierten 65 Leistungsgruppen zu.
Die Zuordnung der Fälle und Gruppen beeinflusst die Höhe der Vorhaltevergütung eines Krankenhauses. Eine detaillierte Fallzuordnung wird in einem umfangreichen Handbuch veröffentlicht. Zudem hat das InEK eine „Programmieranleitung“ entwickelt, an deren technischer Umsetzung derzeit Softwareunternehmen arbeiten. Nach der Zertifizierung dieser Softwarelösungen wird der Grouper in den Krankenhäusern eingesetzt. Der Grouper wird regelmäßig aktualisiert und an die Weiterentwicklung des Systems angepasst.
Der Grouper soll dabei helfen, stationäre Behandlungen genauer zu kategorisieren und einzuordnen, um so eine bessere und gerechtere Vergütung für die Krankenhäuser zu ermöglichen. Er würde die bisherigen Fallpauschalen (DRG-System) ergänzen oder teilweise ersetzen, indem er spezifische Leistungsgruppen bildet, die die tatsächlich erbrachten Leistungen widerspiegeln und nicht nur die Diagnose.
Durch diese Umstellung erhofft sich Lauterbach eine bessere Verteilung der Ressourcen und eine gezieltere Förderung von Krankenhausleistungen, die möglicherweise bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zudem soll das System helfen, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Anreize für sinnvolle und notwendige Behandlungen zu setzen, statt nur auf die Menge der behandelten Fälle.
Die dritte Baustelle ist die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV): Die KHTFV regelt die Förderung aus dem Transformationsfonds, der mit bis zu 50 Milliarden Euro für strukturverbessernde Projekte im Krankenhausbereich ausgestattet ist. Der Fonds wurde zusammen mit dem KHVVG für eine Laufzeit von zehn Jahren ab 2026 eingerichtet, um strukturverbessernde Vorhaben im Krankenhausbereich zu unterstützen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen sich die Länder mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten beteiligen. Gefördert werden schließlich Maßnahmen wie die Konzentration der akutstationären Versorgung und die Schaffung telemedizinischer Netzwerke. Die Umsetzung der Vorhaben darf jedoch erst ab dem 1. Juli 2025 beginnen. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen, die das BMG bereits am 14. Februar 2025 zur Beratung anstrebt.
Stand: 08.12.2025
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