GKV und die Digitalisierung Die Strategie der Krankenkassen

Von Susanne Ehneß 2 min Lesedauer

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Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hat das weitere Vorgehen zur (digitalen) Gesundheitsversorgung beschlossen. Herzstück: die elektronische Patientenakte.

Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratvorsitzende im GKV-Spitzenverband.(Bild:  GKV-Spitzenverband)
Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratvorsitzende im GKV-Spitzenverband.
(Bild: GKV-Spitzenverband)

„Digitalisierung ist ein Innovationsmotor und muss für eine bessere Versorgung genutzt werden“, sagte Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, zur neu beschlossenen Digitalisierungsstrategie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als zentrale Plattform sieht Wagenmann die elektronische Patientenakte (ePA). „Zusammen mit KI-gestützten Analysen und interoperablen Systemen können Qualität, Sicherheit und Service verbessert werden“, so Wagenmann.

Der Verwaltungsrat hat sich im Zuge des Strategiebeschlusses auf folgende Themen geeinigt:

Stärkung der Lotsenfunktion der Krankenkassen: Die GKV möchte sich aktiver bei der digitalen Transformation einbringen. Verwaltungsratvorsitzender Uwe Klemens forderte, dass Krankenkassen stärker als bisher die Möglichkeit haben sollten, „digitale Lotsinnen zu sein, die entlang des gesamten Behandlungspfades wirken und Versicherte beim Zugang in die richtige Versorgungsebene unterstützen“. Dafür seien die bestehenden gesetzlichen Grundlagen auszubauen, um beispielsweise den Versicherten auf Basis der übermittelten Daten personalisierte Präventions- und Versorgungsangebote anbieten zu können.

Digitale Ersteinschätzung und Terminvermittlung: Niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung durch diskriminierungsfreie, flächendeckende Online-Terminservices und hybride Ersteinschätzungsangebote.

Durchgängige Informationsverfügbarkeit: Vollständige Nutzung der ePA im Versorgungsprozess, ergänzt durch eine digitale eÜberweisung

ePA als zentrale Plattform: „Die ePA muss zum Herzstück eines digitalen Versorgungsökosystems werden“, heißt es vom Spitzenverband. Sie müsse über eine reine Dokumentensammlung hinausgehen und Versicherten sowie Gesundheitsberufen spürbare Mehrwerte bieten. Dazu gehöre auch ein einfaches Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren.

Mehrwertdienste auf Basis der ePA: Entwicklung von nutzerorientierten digitalen Services durch Krankenkassen, beispielsweise Impf-Erinnerungen, Präventionsangebote und KI-gestützte Analysen und Empfehlungen.

Einwilligungs- und Datenfreigabeprozesse: Transparente, einfache und sichere Datenfreigabe aus der ePA.

KI-gestützte Datenverarbeitung: Recht zur Anonymisierung und KI-basierten Auswertung von Sozialdaten durch die Krankenkassen.

Direkter Zugang zu Transparenzdaten: Nutzung der Daten aus dem Datentransparenzverfahren durch die GKV ohne Umweg über das Forschungsdatenzentrum (FDZ).

Elektronische Verordnung mit verbindlichen Standards: eVerordnungen in allen Versorgungsbereichen – Priorisierung gemeinsam mit der GKV

Auch das Thema Bürokratie ist Teil des Strategiepapiers: „Sämtliche Bestandsprozesse in Versorgung und Verwaltung, in die die GKV eingebunden ist, sind zu hinterfragen und soweit erforderlich zielgruppengerecht zu digitalisieren, wie beispielsweise im Fall der noch verbleibenden analogen Verordnungsprozesse“, heißt es vonseiten des Spitzenverbands. „Mit Nachdruck“ sei im Rahmen der Prozessdigitalisierung ein Abbau bürokratischer Aufwände zu verfolgen, etwa indem für die Qualitätssicherung auch eine Nutzung der Telematikinfrastruktur ermöglicht werde. „Insbesondere die Datenverarbeitung mit und ohne KI ist die Voraussetzung für effiziente und bürokratiearme Prozesse“, kommentiert Wagenmann. „Hierfür braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen, denn grundsätzlich sollte die GKV die ihr vorliegenden Daten für alle ihre gesetzlichen Aufgaben nutzen dürfen.“

Die Rolle der gematik empfindet der GKV-Spitzenverband als reformbedürftig. Die gematik solle sich auf ihre Kernaufgaben – Zulassung, Spezifikation, Aufsicht – konzentrieren und mehr Innovationsspielraum für Krankenkassen schaffen. „Die Möglichkeiten des GKV-Spitzenverbandes – als Sachwalter der Interessen der Beitragszahlenden, mit deren Beitragsgeldern die Finanzierung erfolgt – auf die Entscheidungsfindung in der gematik Einfluss zu nehmen, müssen erheblich verbessert werden“, wird es im Papier formuliert.

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