Verbände- und Länderanhörung

Digitalgesetz: Großer Wurf mit kleinen Macken

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

bvitg

Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) unterstützt ebenfalls viele der Inhalte: die Opt-out-Regelung, mehr Einsatzbereiche für digitale Gesundheitswendungen (DiGA) und auch, dass eine zentrale Stelle für Interoperabilitätsfragen errichtet werden soll. Dennoch sieht der Verband Nachbesserungsbedarf – gerade bei der Ausgestaltung. „Aus unserer Perspektive greift der Gesetzesentwurf aber bei der Öffnung für digitale Angebote für Versicherte ebenso wie für Leistungserbringende im Gesundheitswesen zu kurz. Dadurch wird die Chance verpasst, unmittelbare positive Nutzenerfahrungen durch innovative Angebote zu ermöglichen und somit die Versicherten für digitale Angebote zu begeistern sowie eine weitreichendere Nutzung der elektronischen Patientenakte zu fördern“, heißt es im Statement. Im Mittelpunkt solle nicht die Datenablage in der ePA stehen, sondern die Bedürfnisse der Bürger. Dringend erforderlich sei außerdem, dass die gesetzlich vorgesehene Ausgestaltung der gematik zur Digitalagentur schnellstmöglich an die Stakeholder im Gesundheitswesen kommuniziert werde, denn ohne eine Aufgabenbeschreibung der gematik könnten einige der geplanten Regelungen nicht umfassend bewertet werden. „Dass die Rolle der gematik nun in einem eigenen Gesetz definiert werden soll, verzögert zudem eine schnelle Umsetzung des geplanten Digitalisierungsbestreben für das deutsche Gesundheitssystem“, moniert der bvitg.

BV-Med

Auch der Bundesverband Medizintechnologie (BV-Med) äußerte sich zum DigiG. Der BV-Med fordert, dass Experten aus dem Informations- und Medizintechnologie-Umfeld in den Gremien und dem Digitalbeirat vertreten sein sollen.

Land Bayern

Auch bei der Länderanhörung wechselten sich Licht und Schatten ab. Bayern beispielsweise begrüßt laut Dr. Georg Münzenrieder, Leiter des Referats für „Grundsatzangelegenheiten der Digitalisierung in Gesundheit und Pflege, Zukunfts- und Innovationsprojekte“, die Opt-out-Regelung der ePA und die Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts. Auch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Interoperabilität wird begrüßt, wenngleich auf die Gefahr von Doppelstrukturen (Interop-Council) hingewiesen wird. Bayern kritisiert die Ausgestaltung des Widerspruchsrechts hinsichtlich der Opt-out-Regelung, die „vermutlich diskriminierend“ für digital nicht affine Menschen sei. Wie der AOK Bundesverband, bemängelt auch Bayern die vorgesehende ePA-Befüllung mit alten Akten. Dies widerspreche dem Grundgedanken der Digitalisierung diametral. „Papierordner herumzutragen oder zu schicken, kann durch eine gesetzlich geregelte Öffnung von Schnittstellen in den jeweiligen Praxisverwaltungssystemen verhindert werden“, heißt es dazu aus Bayern. Kritisiert wird auch, dass für DiGAs zusätzliche Hürden aufgebaut würden. „Die Einführung des verpflichtenden Nachweises, dass die App in den ersten Wochen nach Bereitstellung genutzt (= geöffnet) wurde, ist unausgereift“, heißt es dazu konkret.

(ID:49640256)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung