Verbände- und Länderanhörung Digitalgesetz: Großer Wurf mit kleinen Macken

Von Susanne Ehneß Lesedauer: 4 min

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Zum Referentenentwurf des Digitalgesetzes fand die Anhörung der Verbände und Länder statt. Der Grundtenor: Das DigiG wird den Digitalisierungsturbo zünden, stottert aber an manchen Stellen noch.

Der Weg zu Opt-Out bei der ePA wird einhellig begrüßt
Der Weg zu Opt-Out bei der ePA wird einhellig begrüßt
(© agenturfotografin - stock.adobe.com)

Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz, kurz: DigiG) musste sich Verbänden und Ländern stellen. Zwar wird das geplante Gesetz im Kern positiv bewertet, lässt aber hie und da noch Raum für Verbesserungen. Welche das sein könnten, bewerten die Verbände ganz unterschiedlich.

vdek

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), sieht das Digitalgesetz als „Chance, dem deutschen Gesundheitswesen einen kräftigten Digitalisierungsschub zu verleihen“. Sie sagt: „Vor allem die Opt-out-Lösung für die elektronische Patientenakte (ePA), die verpflichtende Einführung des E-Rezepts und mehr Flexibilität beim Einsatz von Videosprechstunden integrieren die digitale Gesundheitsversorgung in den Alltag der Versicherten.“ Aber: Wichtig sei, dass der Fokus auf der Benutzerfreundlichkeit liege. „Denn nur wenn die digitalen Anwendungen sehr einfach zu handhaben sind, bieten sie einen echten Mehrwert für Versicherte und Leistungserbringer“, so Elsner. Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet sie das weitestgehend automatisierte Befüllen der ePA mit strukturierten Daten.

DGTelemed

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) kritisiert, dass der Referentenentwurf das Telemonitoring außen vor lasse. Damit werde eine zentrale Chance auf eine kurzfristig umsetzbare Verbesserung der Versorgung durch Digitalisierung verpasst. „Bis zu 10 Millionen Menschen leiden in Deutschland an chronischen, nicht heilbaren Erkrankungen. Es wäre fatal, diese Menschen bei der täglichen Auswertung ihrer Gesundheitswerte sich selbst zu überlassen“, kommentiert Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. Die Interpretation dieser Werte gehöre in ärztliche Hände. „Durch digitalen Datentransfer können die Ärzte und Ärztinnen in Echtzeit die Werte kontrollieren. Bedrohliche Schwankungen werden frühzeitig erkannt und es kann zu Gunsten der Patientinnen und Patienten gehandelt werden. Diesem bedeutsamen Vorteil des Telemonitorings muss die Politik mehr Beachtung schenken und Anwendungen den Weg in die Regelversorgung ebnen“, so van Aalst. Der Verband schlägt vor, Telemonitoring als neuen medizinischen Prozess und nicht als neue Methode einzuordnen. Dafür solle ein sachgerechtes Bewertungsverfahren eingeführt werden.

AOK Bundesverband

Auch der AOK Bundesverband mahnt Nachbesserungen an, begrüßt den Entwurf aber grundsätzlich. Das geplante Digitalgesetz könne der Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege „den nötigen Schub geben“, und die geplante Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) könne dabei wie „ein Katalysator wirken“, sagte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. Nach wie vor ungelöst sei aber das „Problem eines einfachen initialen Zugangs“ zur elektronischen Patientenakte. Der AOK-Bundesverbandes plädiert dafür, die Doppelstruktur von elektronischer Gesundheitskarte und PIN durch den elektronischen Personalausweis abzulösen. Als „irritierend“ bezeichnet Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann den Plan, dass die gesetzlichen Kassen alte Papierdokumente ihrer Versicherten scannen und in die Patientenakte übertragen sollen. Nach ihrer Meinung gehöre die Befüllung der Akte in die Hände der Patienten und Ärzte. „Grundsätzlich bleibt zudem fraglich, inwiefern der entstehende Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für die Versicherten steht. Für die Recherche in den Dokumenten dürfte den Ärztinnen und Ärzten schlichtweg zu wenig Zeit im Versorgungsalltag zur Verfügung stehen“, mahnt der Verband.

Auf der nächsten Seite: bvitg, BV-Med und das Land Bayern.

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