Vom 22. bis 23. Juni tagten in Magdeburg zum 95. Mal die Gesundheitsminister und Senatorinnen der Länder sowie der Bundesgesundheitsminister. Im Fokus der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Vorbereitungen auf den Herbst.
Die Gesundheitsminister und Senatoren der Länder sowie der Bundesgesundheitsminister kamen am 22. und 23. Juni im Magdeburger Herrenkrugpark zur jährlichen Gesundheitsministerkonferenz zusammen
Bei der 95. Gesundheitsministerkonferenz gab es kein Vorbeikommen am Thema Digitalisierung. Die anwesenden Minister und Senatoren waren sich dabei einig, dass angesichts von Herausforderungen, wie es die Pandemie ist, die Digitalisierung im Gesundheitswesen dringend beschleunigt werden muss.
„Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wächst der Bedarf einer guten Gesundheitsversorgung, die allerdings gleichzeitig von einem Fachkräftemangel und knappen finanziellen Möglichkeiten begrenzt wird. Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen müssen weiter in die Fläche gebracht werden“, ergänzt die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
In diesem Zusammenhang begrüßen die Beteiligten auch den von der Europäischen Kommission angekündigten European Health Data Space (EHDS), also den europäischen Raum für Gesundheitsdaten. Sie betonen dabei nochmals wie wichtig es ist, „Sektorengrenzen durch digitale Lösungen für Versorgungs- und Unterstützungsangebote zu überwinden“. Dabei könnte auch die angedachte eHealth-Strategie eine Rolle spielen. Die Gesundheitsministerkonferenz sprach sich dafür aus, diese gemeinsam zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang stellte Patrick Jahn, Leiter der AG Versorgungsforschung der Universitätsmedizin Halle, Innovationen vor, die das Selbstmanagement von Patienten fördern und zur „patientenzentrierten Integration von digital-assistiven Technologien und Robotik in die Gesundheitsversorgung“ beitragen.
Mit Blick auf den Herbst beschäftigten sich die Minister und Senatoren auch mit dem weiteren Vorgehen in puncto Corona-Pandemie. So fordern die Beteiligten etwa, dass symptomatische Patienten und Patientinnen weiterhin PCR-Tests wahrnehmen können. Der Bund soll dafür die rechtliche Grundlage schaffen. Gleichzeitig soll auch die „Vergütung der Abstrichnahme durch die Vertragsärzte“ verlängert werden.
„Bürgertests sollen künftig weiter gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen“, stellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klar. „Kostenlos sollen die Tests unter anderem für diejenigen bleiben, die den Verdacht einer Infektion haben, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen betreten oder Großveranstaltungen in Innenräumen besuchen wollen.“
Doch auch die Impfzentren will die GMK erhalten – mindestens bis 31. Dezember 2022. Hier ist wieder der Bund gefragt: Die Minister fordern, dass dieser „die Kostenplanung der Länder auf rechtlich sichere Beine“ stellt. „Für einen sicheren Herbst benötigen wir weitere Vorbereitungen“, ergänzt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. „Auf der Grundlage des gemeinsamen Vorschlags Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens, Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins werden die Länder zeitnah mit konkreten Vorschlägen an den Bund herantreten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat zugesagt, dass er die Länder eng in die Herbstplanungen einbeziehen wird.“
Medizinische Vorsorgezentren und das Krankenhauswesen
Die Diskussion um medizinische Vorsorgezentren schwelt bereits seit geraumer Zeit. „Wir haben uns im Kreis der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bereits wiederholt mit der Frage medizinischer Versorgungszentren auseinandergesetzt und in dieser Sache erneut einen einstimmigen Beschluss gefasst“, bestätigt Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard und fügt hinzu: „Mittlerweile gibt es zahlreiche Fachrichtungen, in denen investorengeführte Versorgungszentren klar überwiegen. Diese Entwicklung zeigt die bundesweite Dringlichkeit, hier für klare Regeln zu sorgen.“
Stand: 08.12.2025
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Investoren, die dabei ausschließlich Kapitalinteressen verfolgen, sollten laut der GMK ausgeschlossen werden. Inwiefern das im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt und in der Bundesärzteordnung verankert werden kann, soll das Bundesgesundheitsministerium nun prüfen.
Auch das Krankenhausgesetz sowie die Bundespflegesatzverordnung sollen angepasst werden. Dabei steht für die GMK der Inflationsausgleich im Fokus, „damit die derzeit anfallenden Mehrkosten bei den Krankenhäusern – resultierend durch die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten – im Erlösbudget zeitnah auskömmlich gegenfinanziert werden und die Liquidität der Krankenhäuser rasch gesichert wird“.
Alle Beschlüsse der 95. Gesundheitsministerkonferenz finden Sie hier.