OZG-Umsetzung EfA-Leistungen zum Themenfeld „Gesundheit“ fertiggestellt

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 2 min |

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Niedersachsen hat erstes Bundesland die Entwicklung seiner „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA) abgeschlossen. Das Land hatte das Themenfeld „Gesundheit“ übernommen und war damit bundesweit zuständig für OZG-Leistungen der Bereiche Infektionsschutz, Bestattung, Behinderung, Hilfe zur Pflege und Trinkwasserschutz. Die neuen digitalen Antragsverfahren stehen nun Ländern und Kommunen zur Verfügung.

Bürger und Bürgerinnen in Niedersachsen können unter anderem die Infektionsschutzbelehrung oder Hilfe zur Pflege online beantragen
Bürger und Bürgerinnen in Niedersachsen können unter anderem die Infektionsschutzbelehrung oder Hilfe zur Pflege online beantragen
(Bild: Blue Planet Studio – stock.adobe.com)

Bei der Umsetzung der digitalen Verwaltungsleistungen haben Bund und Länder die Arbeit unter sich aufgeteilt. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ sollen die in den Ländern entwickelten Verfahren allen anderen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Das Land Niedersachsen hat dabei das Themenfeld „Gesundheit“ übernommen. Heißt, die Verantwortlichen sollten insgesamt 15 von 136 Onlinedienste umsetzen – etwa in den Bereichen „Infektionsschutz“, „Bestattung“, „Behinderung“, „Hilfe zur Pflege“ und „Trinkwasserschutz“. Das hat Niedersachsen nun erfolgreich erledigt: „Niedersachsen hat die Entwicklung aller ihm zugeteilten Onlinedienste im Themenfeld ‚Gesundheit‘ abgeschlossen – und das als erstes Bundesland“, erklärte die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens.

Im Zuge dessen wurden beispielsweise die Onlinedienste „Feststellung einer Schwerbehinderung“, „Infektionsschutzbelehrung“ oder „Hilfe zur Pflege“ digitalisiert. „Das Bereitstellen der digitalen Anträge für Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht, aber auch zum Beispiel die Infektionsschutzbelehrung ist ein Meilenstein für mehr digitalen Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu wichtigen Verwaltungsleistungen“, ist Dr. Andreas Philippi, Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, sicher. Die Onlinedienste seien so gestaltet, dass Bürgerinnen und Bürger Anträge leicht und barrierefrei von zu Hause ausstellen können. „Das eröffnet bessere Chancen für Inklusion und Teilhabe für alle. Nun ist es Aufgabe aller Beteiligten, die Verwaltungsdigitalisierung flächendeckend in Deutschland voranzubringen und alle Fachverfahren in den Verwaltungen weiter anzubinden.“

In den niedersächsischen Kommunen werden die Leistungen auf jeden Fall gut angenommen. So wurden beispielsweise bereits mehr als 35.000 Infektionsschutzbelehrungen online beantragt und über 15.000 Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt. Auch das Interesse anderer Bundesländer an der Nachnutzung scheint groß zu sein. Niedersachsen steht bereits in einem intensiven Austausch mit allen Beteiligten, um die niedersächsischen Leistungen möglichst schnell auch in anderen Bundesländern anzubieten. „Es freut mich sehr, dass die Onlinedienste auf Landes- und Kommunalebene gut angenommen werden. Die Digitalisierung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler bei der Modernisierung unserer Verwaltungsstrukturen: Sowohl die Antragstellenden als auch die Beschäftigten in den Behörden werden durch die Onlinedienste künftig von erheblichen Zeitersparnissen profitieren“, so Behrens.

Bei der Umsetzung der Leistungen hat Niedersachsen den Fokus jedoch nicht ausschließlich auf die Antragsstellung gelegt, auch der weitere interne Weg fand Berücksichtigung. Das Fachverfahren im Bereich der Schwerbehinderung wurde beispielsweise bereits so angepasst, dass die Online-Anträge digital in der Behörde ankommen und dort weiterbearbeitet werden können.

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