Telematikinfrastruktur Frist für Einmalpauschalen endet bald

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

Die flächendeckende Einführung der Telematikinfrastruktur im vergangenen Jahr war mit teilweise erheblichen Kosten für die Leistungserbringer verbunden. Bis Mitte des Jahres können viele von ihnen eine Teilerstattung beantragen.

Der Begriff „Telematik“ ist eine Kombination aus „Telekommunikation“ und „Informatik“.(©  fotohansel – stock.adobe.com)
Der Begriff „Telematik“ ist eine Kombination aus „Telekommunikation“ und „Informatik“.
(© fotohansel – stock.adobe.com)

Seit dem 1. Juli 2023 werden die Kosten für die Telematikinfrastruktur durch monatliche Pauschalen abgedeckt. Arztpraxen haben nur noch begrenzte Zeit, um von den Einmalpauschalen im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) zu profitieren. Gemäß den Bestimmungen der TI-Finanzierungsvereinbarung, die am 30. Juni 2023 auslief, können Ärzte bis zum 30. Juni 2024 Anträge auf Erstattung von Einmalpauschalen für TI-Komponenten stellen.

Eine detaillierte Aufstellung der erstatteten Monatspauschalen für das Quartal 3/2023 wurde den Ärztinnen und Ärzten in den Anlagen zum Honorarabrechnungsbescheid mitgeteilt.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen empfehlen zudem Ärztinnen und Ärzten, die bisher noch keinen Antrag für TI-Komponenten, die einschließlich 30. Juni 2023 in Betrieb genommen wurden, gestellt haben, dies zeitnah nachzuholen. Darunter fallen beispielsweise Konnektor-Upgrades auf die Versionen drei, vier oder fünf, die elektronische Patientenakte (ePA), diverse KIM-Dienste sowie das elektronische Rezept (eRezept). Nur so könne eine fristgerechte Bearbeitung und Auszahlung der Erstattungen gewährleistet werden, heißt es aus Kreisen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

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