Reform der Krankenhausvergütung Nach dem Rechtsgutachten ist vor der Reform

Von Nicola Hauptmann Lesedauer: 5 min

Ein von Bayern, NRW und Schleswig-Holstein vorgelegtes Rechtsgutachten zur geplanten Krankenhausreform stärkt die Position der Länder, aber das Ringen um die Reform ist kein Punktspiel; sie kann nur gemeinsam gelingen und das setzt insbesondere eine Einigung bei der Zuordnung der Leistungsgruppen voraus.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) werde auch weiterhin ein konstruktiver Partner bei den notwendigen Reformen der kommenden Jahre bleiben, so der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Graß.  „Im Mittelpunkt aller Reformen muss aber die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in allen Regionen stehen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) werde auch weiterhin ein konstruktiver Partner bei den notwendigen Reformen der kommenden Jahre bleiben, so der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Graß. „Im Mittelpunkt aller Reformen muss aber die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in allen Regionen stehen.“
(© Art_Photo – stock.adobe.com)

Dass es bei der geplanten Reform der Krankenhausvergütung auch juristischen Klärungsbedarf gibt, war von Anfang an klar: „Die rechtliche Implementierung des Reformvorschlags birgt juristische Herausforderungen“, vermerkte die Regierungskommission bereits in ihrer ursprünglichen Empfehlung. Ein Rechtsgutachten, das die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein am 20. April vorstellten, soll für Klärung sorgen.

Das Risiko einer Rückabwicklung der Reform können wir uns schlicht nicht leisten. Deshalb müssen wir jetzt dafür sorgen, eine verfassungskonforme und damit verlässliche gesetzliche Grundlage für die Zukunft der Krankenhausversorgung zu schaffen

Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein

Der Gutachter Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, kommt darin zu dem Schluss: „Eine Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission durch den Bund ist in der gegenwärtigen Fassung mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar.“ Es bestünden aber Reformoptionen im Rahmen der Kompetenzordnung.

„Das Gutachten zeigt auf, wo dem Bund bei seiner Reform Grenzen durch die Planungshoheit der Länder gesetzt sind. Insofern bin ich froh, dass Bundesminister Lauterbach zwischenzeitlich bereits angekündigt hat, keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern zusammen mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeiten will“, kommentiert Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, der das angekündigte Rechtsgutachten schon im Vorfeld begrüßt hatte, gab sich gelassen. Es sei richtig, dass die Länder auch die rechtlichen Aspekte einer Krankenhausreform analysierten, das tue die Bundesregierung ebenfalls, sagte er gegenüber dem Magazin „Spiegel“. Doch seien die im vorgelegten Rechtsgutachten analysierten Reformpläne inzwischen schon überholt. „Die Diskussion ist inzwischen wesentlich weiter“, so Lauterbach.

Diese Diskussion entbrennt vor allem um die Zuordnung von Leistungsgruppen zu den neuen Leveln für Krankenhäuser. Man könne keine „zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung von detaillierten mit Strukturvorgaben hinterlegten Leveln und einer vorgegebenen starren Zuordnung von festen Leistungsgruppen zu einzelnen Leveln mitgehen“, insistiert Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Hintergrund

Die falschen Anreize

Während Krankenhausplanung und die entsprechenden Investitionen Ländersache sind, müssen die Krankenhäuser ihre Betriebskosten über die Krankenkassenbeiträge decken. Das bisherige System der Fallpauschalen oder DRGs (Diagnosis Related Groups) setzt dabei wirtschaftliche Anreize:

  • möglichst viele der besonders hoch vergüteten Behandlungen oder Operationen durchzuführen, selbst wenn diese aus medizinischer Sicht nicht zwingend sind;
  • hoch vergütete Behandlungen oder Eingriffe im eigenen Haus vorzunehmen, auch wenn dafür eigentlich mehr Erfahrung gebraucht würde;
  • Patienten so schnell wie möglich wieder zu entlassen, um über die pauschale Vergütung mehr einzunehmen, als für die Behandlung aufgewendet wurde.

Mit den Einnahmen werden im besten Fall die Fixkosten für das Vorhalten von Personal, Notaufnahme oder andere Bereiche bestritten; im schlechtesten Fall werden verlustbringende Bereiche geschlossen. Im Zuge der Inflation und der steigenden Energiekosten hat sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser noch erheblich verschärft.

Nachdem Einzelmaßnahmen wie die Vorgabe von Mindestmengen von Behandlungen zu wenig Wirkung zeigten, soll nun das Vergütungssystem geändert werden, dazu hat die Regierungskommission eine Empfehlung für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung erarbeitet.

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