Reform der Krankenhausvergütung

Nach dem Rechtsgutachten ist vor der Reform

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Empfehlungen der Regierungskommission

Demnach sollen, erstens, Krankenhäuser in drei Level eingeteilt werden:

  • Level I – Grundversorgung, nochmals unterteilt in Ii – integrierte ambulant/stationäre Versorgung und In –mit Notfallstufe 1
  • Level II – Regel- und Schwerpunktversorgung (weitere Leistungen)
  • Level III – Maximalversorger (wie Universitätskliniken)

Zweitens soll die bisherige Grobeinteilung nach Fachabteilungen (etwa: Innere Medizin) durch eine granulare Einteilung nach Leistungsgruppen ersetzt werden. Für jede dieser Leistungsgruppen wird eine sogenannte Vorhaltepauschale festgelegt und vergütet, so dass sich die Vergütung dann zusammensetzt aus der Vorhaltevergütung, dem ausgegliederten Anteil der verbleibenden DRG und dem Pflegebudget.

Regionale Besonderheiten nicht berücksichtigt

Während die Notwendigkeit der Reform allen klar ist, befürchten gerade die Flächenländer eine Unterversorgung in ländlichen Regionen, wenn etwa wichtige Leistungen nicht mehr im nahegelegenen Krankenhaus angeboten werden dürfen. Und bereits jetzt definiert sich „Nähe“ auf dem Land ganz anders als in Ballungsräumen – diese großen regionalen Unterschiede sehen die Länder in den bisherigen Vorschlägen viel zu wenig berücksichtigt. Der Bundesgesundheitsminister betont dagegen, es gehe gerade darum, auch auf dem Land die Versorgung qualitativ zu verbessern – indem etwa mehr Krankenhäuser zu Level-2-Einrichtungen ausgebaut würden. Krankenhausplanung ist aber Ländersache, daher auch der Widerstand gegen eine starre Zuordnung der Leistungsgruppen zu einem bestimmten Level.

Doch ist bereits Bewegung in die Auseinandersetzung gekommen. So kündigte der Bundesgesundheitsminister bereits nach der Sitzung der„Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ am 23. März 2023 an: „In Ausnahmefällen – vor allem in ländlichen Regionen – sollen die Länder flexibler planen können und die Möglichkeit bekommen, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, auch in kleineren Level-I-Krankenhäusern anzubieten.“ Allerdings wird mit dieser Öffnung auch das Gesamtkonstrukt – die in der Theorie so klare Zuordnung – schon aufgelöst. Es bleibt zu hoffen, dass am Ende eine tragfähige gemeinsame Lösung gefunden wird.

Auch die Strukturanforderungen für die Leistungsgruppen müssen zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. NRW kann hier auf eigene Erfahrungen bei der Festlegung von Leistungsgruppen zurückgreifen und will die Expertise aus der laufenden Umsetzung des Landeskrankenhausplans in die gemeinsame Arbeit einbringen. Und die Zeit drängt: Bis zum Sommer soll die Bund-Länder-Gruppe konkrete Eckpunkte für die Reform erarbeiten.

Weiterführende Informationen

„Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg", heißt es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Ebenfalls vereinbart wurde der Einsatz einer Regierungskommission, die entsprechende Empfehlungen erarbeiten sollte. Diese im Mai 2022 eingesetzte Kommission hat folgende „Stellungnahmen und Empfehlungen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ veröffentlicht:

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