Definitionen Was ist bzw. macht die Bundesopiumstelle?
Die Bundesopiumstelle für Suchtgifte und das Betäubungsmittelgesetz ist eine deutsche Behörde, die für die Überwachung und Regulierung des Handels mit Betäubungsmitteln sowie die Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes verantwortlich ist.

Die Bundesopiumstelle für Suchtgifte und das Betäubungsmittelgesetz (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und hat ihren Sitz in Bonn und Köln. Sie spielt eine wichtige Rolle beim Umgang mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen sowie der Überwachung internationaler Übereinkommen zur Kontrolle von Suchtmitteln. Grundlage für ihr Handeln bilden das Betäubungsmittelgesetz von 1981 sowie die dazu erlassenen BtM-Außenhandels-, BtM-Binnenhandels- und die BtM-Verschreibungsverordnung. Aber auch in den Verordnungen (EG) Nrn. 273/2004, 111/2005, der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1011 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013 und dem sie ergänzenden Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) wird ihr Handlungsrahmen geregelt.
Die Geschichte der Bundesopiumstelle
Die Bundesopiumstelle für Suchtgifte und das Betäubungsmittelgesetz blickt auf eine lange Geschichte zurück: Bereits 1912 wurde bei der ersten Opiumkonferenz in Den Haag das internationale Opiumabkommen beschlossen. Im Deutschen Reich wurde dieses jedoch nicht umgesetzt, bis es 1919 durch den Vertrag von Versailles dazu gezwungen wurde. Dafür wurde 1920 das sogenannte Gesetz zur Ausführung des Internationalen Opiumabkommens erlassen und im Zuge dessen die Opiumverteilstelle im Reichsgesundheitsamt gegründet. 1924 wurde diese zur Opiumabteilung,1952 zur Bundesopiumstelle.
Im Laufe der Zeit wurden der Aufgabenbereich der BOPST – wie auch die zugrundeliegenden Gesetze – erweitert, um auch den Anbau und Handel von Opium und anderen psychotropen Substanzen sowie den legalen Umgang mit Betäubungsmitteln zu regulieren. So hat die Abteilung etwa 2009 die Ausgabe von Sonderrezepten zur Verschreibung von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid übernommen.
Insgesamt arbeiten rund 50 Mitarbeitende – Wissenschaftler, Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes, Verwaltungsfachangestellte – für die Bundesopiumstelle. Diese verteilen sich auf vier Fachgebiete, die jeweils von einem Pharmazeuten oder einer Pharmazeutin geleitet werden.
Die Aufgaben der Bundesopiumstelle
Die BOPST hat folgende Hauptaufgaben:
- Überwachung und Regulierung des Handels mit Betäubungsmitteln: Die Bundesopiumstelle kontrolliert den Handel mit Betäubungsmitteln und stellt sicher, dass dieser innerhalb der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.
- Genehmigung der Herstellung und des Handels: Der Handel mit und die Herstellung von Betäubungsmitteln müssen von der BOPST genehmigt werden. Dazu zählt auch die Ein- und Ausfuhr entsprechender Substanzen.
- Erstellung amtlicher Formblätter: Für zu verschreibende Betäubungsmittel gibt es vorgeschriebene amtliche Formblätter – Betäubungsmittelrezepte etwa oder Anforderungsscheine. Diese werden von der Bundesopiumstelle angefertigt, ausgegeben und ausgewertet.
- Beratung: Die Bundesopiumstelle bietet Beratung und Informationsvermittlung zu Fragen rund um den Handel mit Betäubungsmitteln und das Betäubungsmittelgesetz an.
- Meldung des Verbrauchs: Die BOPST erstattet dem Internationalen Suchtstoffkontrollamt (INCB) regelmäßig Meldung bezüglich dem nationalen Verbrauch von Betäubungsmittel zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken. Über die Art und der Umfang des grenzüberschreitenden Handels informiert sie zudem die europäische Kommission.
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