Definition Welche Aufgaben hat das FDZ Gesundheit?

Von Si mone 2 min Lesedauer

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Das Forschungsdatenzentrum oder FDZ Gesundheit ist am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt und soll eine präzise, umfangreiche Gesundheitsforschung mit den gesundheitlichen Daten aller Krankenversicherten bieten. Das Ziel besteht in einer besseren medizinischen Versorgung.

Am Forschungsdatenzentrum Gesundheit laufen Daten zusammen, die der systematischen Erforschung von dokumentierten und abgerechneten Gesundheitsleistungen in Deutschland dienen.(Bild:  scyther5, Getty Images via Canva.com)
Am Forschungsdatenzentrum Gesundheit laufen Daten zusammen, die der systematischen Erforschung von dokumentierten und abgerechneten Gesundheitsleistungen in Deutschland dienen.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)

Am Forschungsdatenzentrum Gesundheit laufen die Abrechnungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten zusammen, um in der Folge die Qualität der Gesundheitsversorgung optimieren zu können. Die Datenaufbereitung erfolgte vormals am Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), im Digitale-Versorgung-Gesetz von 2019 wurde dann der Aufbau des FDZ Gesundheit festgeschrieben.

Die Abrechnungsdaten werden vom Verband Bund der Krankenkassen bereitgestellt. Historische, reduzierte Datensätze, die bereits durch das DIMDI aufbereitet wurden, liegen für die Berichtsjahre 2009 bis 2015 vor. Demgegenüber leicht erweiterte Datensätze ab 2016 liegen dem FDZ Gesundheit ebenfalls vor, wobei neue Datenfelder schrittweise hinzugefügt wurden. Für das Berichtsjahr 2023 wird erstmalig der gesamte gesetzlich festgelegte Datensatz übermittelt. Dieser beinhaltet dann die Leistungen sonstiger Leistungserbringer sowie weitere Angaben zur stationären Versorgung. Die Verlinkung mit Krebsregisterdaten soll die Krebsforschung verbessern und das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ein lebensrettendes Potenzial haben. Zudem sind Daten der gesetzlichen Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie Daten der Todesursachenstatistik verfügbar.

Überblick über die am FDZ Gesundheit aufbereiteten und pseudonymisierten Informationen.(Bild:  Forschungsdatenzentrum Gesundheit)
Überblick über die am FDZ Gesundheit aufbereiteten und pseudonymisierten Informationen.
(Bild: Forschungsdatenzentrum Gesundheit)

Die Forschenden profitieren von einer hohen Nutzerfreundlichkeit:

  • Digitaler Antrag
  • Bereitstellung der Daten in geschützten virtuellen Analyseräumen
  • Vordefinierte Standardauswertungen
  • Gängige Programmiersprachen
  • Features für vereinfachte Datenauswertungen, beispielsweise Analysetools und Kodiersysteme
  • Schnellere Berechnung der Ergebnisse mit leistungsfähigem Rechenzentrum

Gesundheitsdaten ermöglichen medizinische Fortschritte sowie bessere Behandlung und Prävention der Patienten und Patientinnen. Die Forschung dient Längsschnittanalysen über längere Zeiträume. Damit lassen sich Behandlungsabläufe und das Versorgungsgeschehen analysieren. Auch politische Entscheidungsprozesse werden unterstützt. Dadurch kann die gesetzliche Krankenversicherung weiterentwickelt werden. Große Potenziale bietet die Digitalisierung, die den Gesundheitsbereich sehr prägt. Die gesundheitlichen Datenmengen steigen stetig an. Auch mit Methoden der KI (Künstliche Intelligenz) können sie erschlossen werden. Die Digitalgesetze wurden im Bundestag bereits verabschiedet.

Datenübermittlung anhand Pseudonymisierung und Datenschutz

Die Forschungsdaten werden vor ihrer Weitergabe pseudonymisiert. Das heißt, die personenbezogenen Daten werden so bearbeitet, dass es nicht möglich ist, sie einer spezifischen Person zuzuordnen. Informationen, wie Name, Adresse oder Versichertennummer, sind nicht enthalten. Datenschutz- und IT-Richtlinien werden somit bei der Bereitstellung der Daten strengstens eingehalten. Das Robert-Koch-Institut dient als unabhängige Vertrauensstelle. Versuche der Re-Identifizierung werden strafrechtlich verfolgt.

Wer hat Zugriff auf die Forschungsdaten?

Unterschiedliche Akteure und Akteurinnen sowie Institutionen, wie Pharma-Unternehmen, können Zugriff auf die Daten anfragen. Die vollständige Liste der nutzungsberechtigten Institutionen ist im Fünften Sozialgesetzbuch unter §303e Absatz 1 einzusehen. Die Forschung und Nutzungszwecke müssen dem Gemeinwohl dienen, dies gilt als Voraussetzung. Das FDZ muss voll funktionsfähig sein. Wichtig ist außerdem die Umsetzung sämtlicher datenschutz- und sicherheitsrelevanten Aspekte. Das soll Anfang 2025 der Fall sein.

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