Digitalisierung Weniger Bürokratie bei Krankenkassen

Von Serina Sonsalla 4 min Lesedauer

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Zum Ziel des Bürokratieabbaus des Gesundheitsministeriums hat die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) nun fünf Beispiele aus dem Alltag der Krankenkassen vorgestellt, die das Gesundheitssystem unnötig belasten. Diese Prozesse können künftig optimiert und digitalisiert werden.

Fünf Beispiele aus dem Alltag von Krankenkassen zeigen, wie Digitalisierung Verwaltungshürden für Mitarbeiter nehmen, Ressourcen einsparen und Mehrarbeit für Kassenpatienten reduzieren kann.(© VRD – stock.adobe.com)
Fünf Beispiele aus dem Alltag von Krankenkassen zeigen, wie Digitalisierung Verwaltungshürden für Mitarbeiter nehmen, Ressourcen einsparen und Mehrarbeit für Kassenpatienten reduzieren kann.
(© VRD – stock.adobe.com)

Die Bestrebung nach Effizienz und Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem wird auch von den Krankenkassen verfolgt. Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) hat für fünf alltägliche Situationen Vorschläge gemacht, um die tägliche Routine zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Von der Antragstellung über die Zustellung und Einreichung von Nachweisen und Dokumenten bis hin zu komplexen Abrechnungsverfahren und der Übertragung von Leistungen zwischen verschiedenen Konten – die Digitalisierung soll Entlastung bringen.

Ersatzbescheinigung

Nicht immer gibt es die Möglichkeit einer Kassen-App, um mit den Krankenkassen in Kontakt zu treten. Sollte die Versichertenkarte verloren gehen, ein Wechsel der Krankenversicherung stattfinden oder andere Fälle eintreten, in denen eine Ersatzbescheinigung für den Übergang sinnvoll ist, müssen Versicherte sich direkt an ihren Versicherungsträger wenden. Die Krankenkasse faxt den Bescheid schließlich an die Praxis oder die Klinik. Für den Versicherten ist das ein Mehraufwand, der sich einsparen ließe, denn Praxen und Krankenkassen kommunizieren bereits digital über die Schnittstelle KIM (Kommunikation im Medizinwesen). KIM als „sichere Mail“ konnte bereits einige Prozesse digitalisieren. Bisher wurde dieser Kommunikationsweg genutzt, um Krankmeldungen oder Heil- und Kostenpläne zu übermitteln.

Die SBK schlägt daher vor, künftig an dieser Schnittstelle anzusetzen, um auch die Versicherungsfrage zu klären. Dazu braucht es nur die Einwilligung des Versicherten in der Praxis für die Datenabfrage. Danach kann sich die Medizinische Fachangestellte direkt mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen. Die Versicherten können so von einer Entlastung und die Praxen von einer Reduzierung der Zettelwirtschaft profitieren.

Familienversicherung

In eine neue Krankenversicherung kann man heutzutage auch komplett online beitreten – mit Ausnahme der Familienversicherung: Gesetzliche Vorgaben erfordern hierfür eine Originalunterschrift des Versicherten. Auch hier sollte eine einfache und digitale Lösung geboten werden, wie es für andere Tarife möglich ist. Die SBK errechnet in so einem Fall eine Reduzierung von ca. 7.000 Papier-Fragebögen in der eigenen Krankenkasse und eine Ersparnis von ca. 460.000 Fragebögen (1,9 Mio. Blatt Papier) jährlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst (MD) überprüft und stellt die Pflegebedürftigkeit von Kassenpatienten fest. Außerdem beraten sie Krankenkassen bezüglich der Gewährung von Leistungen. Die Kommunikation mit der Gesundheitskasse läuft bereits digital. Werden allerdings noch weitere medizinische Unterlagen von Arztpraxen benötigt, dann drucken bzw. kopieren Ärzte und Ärztinnen die nötigen Unterlagen erst und verschicken sie anschließend mit der Post. Ein digitaler Ansatz wäre die Erweiterung der KIM-Schnittstelle zwischen dem Medizinischen Dienst und den Ärzten. Neben der Zeitersparnis ergeben sich noch weitere Vorteile – etwa die Schonung wertvoller Ressourcen und die Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks.

Freiwillig Versicherte

Im Vergleich zu Pflichtversicherten haben freiwillig Versicherte oft mit Nachteilen zu kämpfen. Das Gesundheitsministerium machte daher bereits den Vorschlag, dass die Übermittlung von Einkommensdaten künftig automatisiert werden könnte. Das heißt, statt dem eigenständigen Einreichen von Dokumenten bei der Krankenkasse, könnten die Daten automatisch, digital und direkt vom Finanzamt übermittelt werden. Die SBK hat einen weiteren Lösungsvorschlag für freiwillig Versicherte: Arbeitnehmer, die freiwillig versichert sind und Rente beziehen, erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss wird von der Rentenversicherung an den Versicherten überwiesen, der wiederum den Betrag an die Krankenkasse überweisen muss. Der Rentenversicherungsträger könnte die Zahlung aber auch direkt an die Krankenkasse tätigen. Etwa 1.000 Versicherte bei der SBK und rund 66.000 Versicherte insgesamt könnten von einem direkten Zahlungsweg profitieren.

Pflegende Angehörige

Wird ein Angehöriger zum Pflegefall, dann ist das oft mit viel Bürokratie verbunden. Besonders dann, wenn Betroffenen eine Leistung vom Gesetzgeber zusteht, die entlasten soll: Die Entlastungsleistung in der Pflege betrifft Menschen mit Pflegegrad eins bis fünf in der ambulanten Pflege. Diese haben Anspruch auf 125 Euro im Monat für Haushaltshilfen. Das sind entweder geschulte Ehrenamtliche oder erfahrene Betreuungskräfte. Der Betrag wird von der Krankenversicherung übernommen, doch dafür muss der Versicherte alle Rechnungen zunächst aus eigener Tasche zahlen. Gesammelt sollen die Belege jeden Monat bei der Pflegekasse eingereicht werden. Über 200.000 Rechnungen hat die SBK allein im Jahr 2023 erhalten. Außerdem hat jedes Bundesland auch andere Anerkennungsvorgaben und -formulare.

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Damit alle Nachweise künftig digital eingereicht werden können und eine schnellere Bearbeitung gewährleistet wird, müssen Vorgaben und Abrechnungsformulare bundesweit vereinheitlicht werden. Die SBK gibt an, dass ein Pauschalzuschlag von 125 Euro auf den Pflegebetrag sinnvoller wäre. Die Abrechnung fällt dadurch komplett weg. Der Betrag wird den Versicherten so zwar zur freien Verfügung gestellt, doch profitieren damit auch Angehörige, die Haushaltsarbeiten bisher noch selbst erledigt haben und keine Entlastungsleistung für Haushaltshelfer erhielten.

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