AOK-Umfrage Wie die „ePA für alle“ aufgenommen wird

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Ein Baustein für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die „ePA für alle“, also die ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten ausgerollte elektronische Patientenakte. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Viele halten das für den richtigen Weg, zeigt eine Online-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes.

Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sieht hinsichtlich der „ePA für alle“ noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit auf die Krankenkassen zukommen.(©  agenturfotografin – stock.adobe.com)
Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sieht hinsichtlich der „ePA für alle“ noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit auf die Krankenkassen zukommen.
(© agenturfotografin – stock.adobe.com)

Die aktuelle Widerspruchs- oder Opt-out-Lösung zur elektronischen Patientenakte findet breite Zustimmung, wie eine repräsentative Umfrage der Marktforscher von Civey zeigt. Mehr als 6.000 der insgesamt 10.000 befragten Erwachsenen befürworten diesen Ansatz. Immerhin ein Fünftel lehnt die Regelung ab, während der Anteil der Unentschlossenen im Vergleich zum November 2023 um drei Prozentpunkte auf 15 Prozent gestiegen ist.

Die Befragung liefert zudem Erkenntnisse über das künftig zu erwartende Informationsverhalten: Mehr als drei Viertel aller Umfrageteilnehmer wollen Arztbriefe oder Laborwerte über ihre einsehen. Nimmt man die Gruppe der Digitalaffinen heraus, sind es sogar neun von zehn Personen. 13 Prozent der Befragten haben an diesen Funktionen kein Interesse, zehn Prozent sind wiederum unentschlossen.

Von der Möglichkeit, Informationen zu verordneten Behandlungen und Medikamenten einzusehen, wollen laut der AOK ähnlich viele Menschen Gebrauch machen. Einen aktiven Part bei der Befüllung ihrer Patientenakte wollen hingegen weniger Menschen spielen. Knapp 57 Prozent wollen eigene Dokumente hochladen, ein Viertel der Befragten sträubt sich komplett dagegen, rund 19 Prozent wissen es noch nicht.

Mit Blick auf die „ePA für alle“-Strategie widmen sich die elf AOK-Krankenkassen fortan der Pflichtaufgabe, ihre Versicherten per Brief oder E-Mail über die ePA zu informieren. Trotz der Umfragergebnisse ist Vorstandsvorsitzende Carola Reimann der Meinung, dass die Krankenkassen noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit leisten müssten, und klärt von vornherein auf: „Selbstverständlich können sich die Versicherten auch zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und ihre Entscheidung jederzeit ändern.“

Dies ist vor allem insofern interessant, als ein Zugriff auf die Gesundheitsdaten künftig nicht mehr manuell freigegeben werden muss. Während damit die Nutzerfreundlichkeit steigt, sollten sich Versicherte trotzdem darüber im Klaren sein, dass die Daten den Heilberuflerinnen und Heilberuflern mitunter kontextbezogen, also ohne vorherige Freigabe, zur Verfügung gestellt werden. Der Behandlungskontext erstreckt sich dabei über einen Standard-Zeitraum von 90 Tagen. Die Versicherten können diesen mit einer ePA-App aktiv verlängern, sollte eine Therapie oder Behandlung das erfordern.

Die Krankenkassen als ePA-Betreiber hingegen können die verschlüsselt abgelegten Daten nicht abrufen, erläutert die Gematik mit Blick auf die neue Sicherheitsarchitektur. Werden Gesundheitsdaten aus der ePA für Forschungszwecke übermittelt, so sind diese pseudonymisiert, um keine Rückschlüsse auf die Identität der Patientinnen und Patienten ziehen zu können.

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