Mit dem Jahreswechsel soll die Nutzung des E-Rezepts bundesweit für (Zahn-)Ärzte und Apotheken verpflichtend werden – so steht es im Digitalgesetz. Bisher erweckt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch den Eindruck, dass die Anwendung bereits jetzt alltagstauglich ist – eine Meinung, die nicht alle teilen.
Bereits seit 1. Juli können Patienten ihr E-Rezept mit der Versichertenkarte abrufen. Dadurch soll die Nutzung der Anwendung vereinfacht werden
(Bild: Syda Productions – stock.adobe.com)
„Seit 2022 sind insgesamt erst gut zwei Millionen E-Rezepte eingelöst worden. Das ist nur ein Bruchteil der rund 460 Millionen Rezepte, die jährlich in Arzt- und Zahnarztpraxen ausgestellt werden. Ob die Systeme der hohen Belastung, die ab 1. Januar 2024 zu erwarten ist, überhaupt standhalten, ist nie getestet worden“, warnt etwa Peter Oleownik, 1. stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV S-H.
Dass dennoch Sanktionen drohen, wenn in den Praxen Komponenten der Telematikinfrastruktur fehlen, ist infolgedessen nicht nachvollziehbar. „Wir müssen die Schnellschüsse der Politik umsetzen, und wenn das nicht funktioniert, werden wir völlig unangemessen mit Strafzahlungen belegt. Sanktionen sind nicht förderlich für die Akzeptanz der neuen digitalen Anwendungen in der Zahnärzteschaft“, so Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender der KZV S-H. „Digitale Lösungen sollten durch ihren Benefit für alle Beteiligten überzeugen!“
Allgemein sei die Ärzteschaft neuen und digitalen Anwendungen gegenüber aufgeschlossen, stellt Oleownik allerdings klar und weist damit das Urteil Lauterbachs, der den Ärzten im letzten Jahr in punkto Digitalisierung „Defätismus“ unterstellt hatte, zurück. „Voraussetzung ist aber, dass die Anwendungen einen Mehrwert für die Verbesserung der vertragszahnärztlichen Versorgung bringen. Sie dürfen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Praxen nicht mit Mehraufwand verbunden sein.“ Sollten sich beim Einlösevorgang technische Probleme ergeben, müssten Patienten unter Umständen noch einmal in die Praxis zurückkommen, um sich ein herkömmliches „rosa“ Rezept ausstellen zu lassen.
Genau diese Gründe hat auch der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. für die Skepsis identifiziert. Der Verband empfiehlt daher frühzeitig mit der Umstellung auf das E-Rezept zu beginnen. „So ist es möglich, die eigenen Mitarbeitenden auf den Weg zur Digitalisierung mitzunehmen.“
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Stand vom 30.10.2020
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