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Daten für Forschung und Versorgung
Das GDNG dient hingegen künftig als Grundlage für die Datennutzung im Gesundheitswesen. Dadurch sollen die medizinische Versorgung verbessert werden und der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland Aufschwung erhalten. Als zentrale Zugangsstelle soll dabei eine Datenzugangs- und Koordinierungsstelle fungieren. Hier werden auch erstmalig Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft.
„Im Gesundheitssystem werden an den unterschiedlichsten Stellen Daten über Patientinnen und Patienten abgelegt. Damit sie aber auch tatsächlich einen Mehrwert für die Gesundheit bringen können, müssen sie verfügbar sein“, so Dr. Baas. „Hier bringt das Gesetz entscheidende Änderungen. Zukünftig können Daten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung und Versorgung verwendet werden. Das ist wichtig, um beispielsweise Präventions- und Versorgungsangebote individuell am Bedarf von Versicherten auszurichten.“ Dafür soll auch die Datenfreigabe aus der ePA per Opt-Out-Variante laufen und auch Kranken- und Pflegekassen dürfen diese Daten verarbeiten – vorausgesetzt, die Nutzung dient nachweislich dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten.
„Die erweiterten Möglichkeiten bei der Nutzung von Gesundheitsdaten haben das Potenzial, die Prozesse in der Forschung zu beschleunigen und die Erkenntnisse schneller im Behandlungsalltag ankommen zu lassen“, so Elsner. „Richtig ist auch, dass die Krankenkassen mehr Möglichkeiten erhalten, Daten auszuwerten und sie für die gezielte Beratung zum Ausschluss schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen ihrer Versicherten zu nutzen. So können sich bei der Zusammenführung der sektorenübergreifenden Daten der Krankenkassen Risiken zeigen, die nur so erkannt werden.”
Zudem ist geplant,
- die federführende Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben auf alle Gesundheitsdaten auszuweiten. Die Koordinierung soll dabei bei einem Landesdatenschutzbeauftragten liegen.
- das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM weiterzuentwickeln.
„Jetzt wird es darauf ankommen, die Chancen der beiden Gesetze auch zu nutzen: Wir müssen vor allem Menge und Qualität der verfügbaren Gesundheitsdaten auf ein international vergleichbares Niveau bringen“, mahnt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Und wir müssen die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der forschenden Gesundheitswirtschaft nutzen, um auf Basis von Daten Diagnosen zu verbessern, Therapien zu individualisieren und neue Behandlungen ‚made in Germany’ zu entwickeln. Das geht nur, wenn wir uns an international etablierten Standards orientieren und hier bringen und die Digitalgesetze im Gesundheitswesen einen großen Schritt voran.“
Weitere Details können Sie im Gesetztesentwurf nachlesen:
Ausblick: Medizinforschungsgesetz
Mit den beiden Gesetzen ist jedoch noch nicht Schluss. „Im Anschluss an diese beiden Gesetze, die jetzt ins Kabinett gehen, werden wir noch dieses Jahr ein Medizinforschungsgesetz zur umfassenden Beschleunigung von klinischen Studien vorlegen“, erklärte Lauterbach. „Mit diesen Reformen starten wir einen Fasttrack, um Krebsforschungsstudien, Demenzstudien durchzuführen und andere wichtige Forschungsfragen in der Medizin zu beantworten. Mein Wunsch ist es, dass wir KI – am besten ‚Made in Germany’ – einsetzen, um in der Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten wieder Spitze zu werden.“
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