Digitalisierung im Gesundheitswesen Das eRezept auf der elektronischen Gesundheitskarte

Von Natalie Ziebolz

Anbieter zum Thema

Apotheken müssen sich auf eine erneute Neuerung beim Einlösen von eRezepten gefasst machen. Ab dem kommenden Jahr soll dies auch über die elektronische Gesundheitskarte möglich sein.

Mit dem Einlösen des Rezepts über die elektronische Krankenkarte stehen Versicherten drei Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Medikamente zu erhalten
Mit dem Einlösen des Rezepts über die elektronische Krankenkarte stehen Versicherten drei Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Medikamente zu erhalten
(© contrastwerkstatt – stock.adobe.com)

In Dänemark oder Österreich ist es bereits gang und gäbe, Rezepte in der Apotheke mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen. Nun zieht Deutschland nach: Ab 2023 soll dies laut Gematik auch hierzulande möglich sein – und damit ein weiterer Schritt in Richtung eines „digitalisierten, komplett papierlosen“ Prozesses genommen werden. Aktuell befinden sich die Gematik und alle Beteiligten allerdings noch im Abstimmungsprozess bezüglich der Spezifikationen. Mit einem Ergebnis ist im Spätsommer zu rechnen.

Drei Wege zum Medikament

Künftig müssen sich Apotheken also auf drei verschiedene Arten einstellen, wie Rezepte bei ihnen eingelöst werden können:

  • 1. Per Papierausdruck: Der altbekannte „rosa Zettel“ soll zwar verschwinden, Patienten können jedoch einen Papierausdruck mit Rezeptcode in der Apotheke vorlegen.
  • 2. Mithilfe der E-Rezept-App: Über eine spezielle App der Gematik können Patienten nicht nur Rezepte empfangen, sie können sie auch direkt an ihre Wunschapotheke senden und Medikamente so vorbestellen. Bisher benötigt jeder Versicherte eine eigene App auf dem Smartphone. Demnächst soll jedoch eine Familienfunktion implementiert werden, mit der auch die Rezepte von Angehörigen verwaltet werden können.
  • 3. Über die elektronische Gesundheitskarte: Das Rezept wird von den Apotheken direkt über die eGK abgerufen. Dabei dient die Karte auch gleich als Identitätsnachweis. Sind alle notwendigen Punkte (z.B. das Authentisierungszertifikat) vom System überprüft, kann der Apotheker oder die Apothekerin alle offenen eRezepte einsehen.

der Versichertenstammdatensatz (VSD) und ein Prüfungsnachweis erzeugt. Die Software ermittelt aus dem VSD die Krankenversichertennummer und ruft mit der Versicherten-ID und dem Prüfungsnachweis vom Server alle E-Rezepte mit dem Status »offen« ab. Im Klaren sollte sich also jeder Versicherte darüber sein, dass die Apotheke in diesem Fall alle offenen E-Rezepte sehen kann.

(ID:48491311)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung