Gewalt im Gesundheitswesen „Die Sicherheit in Krankenhäusern ist Ländersache“

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

Handgreiflichkeiten, Handgemenge und aggressive Angehörige sind in einigen Notaufnahmen keine Seltenheit mehr. Als Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Bundestag verweist die Bundesregierung auf die klar geregelten Zuständigkeiten sowie die juristischen Möglichkeiten der Leistungserbringer.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen sich immer öfter körperlicher Gewalt auseinandersetzen.(©  Halfpoint – stock.adobe.com)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen sich immer öfter körperlicher Gewalt auseinandersetzen.
(© Halfpoint – stock.adobe.com)

Seit einiger Zeit häufen sich Gewalttaten in Notaufnahmen. Dies legt zumindest eine kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion an die Bundesregierung nahe. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen körperlich und mental fordernd sind und aufgrund der immer dünner werdenden Personaldecke, könne man es sich nicht leisten, dass medizinischer Nachwuchs weiter abgeschreckt wird, heißt es in der Anfrage.

Die Bundesregierung hingegen sieht keinen expliziten Handlungsbedarf ihrerseits und verweist darauf, dass ihr keine entsprechenden Statistiken vorliegen würden. Weiterhin antwortet die Bundesregierung auf die Frage, inwiefern zusätzliches Sicherheitspersonal in Krankenhäusern für mehr Sicherheit sorgen könnte, dass einige Gesundheitsdienstleister über entsprechende Sicherheits-Konzepte verfügen würden und eine Einmischung – in Form eines Gesetzes – nicht erfolgen werde. Darüber hinaus würde die Zuständigkeit bei polizeirechtlichen Maßnahmen bei den jeweiligen Bundesländern liegen.

Eine Reform der Notfallversorgung könnte Abhilfe schaffen

Die Bundesregierung betont, dass eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene zur Entlastung sowohl von Rettungsdienst als auch Notaufnahmen in Krankenhäusern beiträgt. Ein wesentliches Ziel der Notfallreform sei es daher, die Strukturen der Notfall- und Akutversorgung besser miteinander zu vernetzen. Nicht zuletzt um „Hilfesuchende gezielter in die bedarfsgerechte Versorgung zu leiten.“ Durch eine Ertüchtigung sowie eine Expansion von bestehenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen der Bundesländer könnte – in den Augen der Bundesregierung – eine derartige bedarfsgerechte Versorgung nachhaltig realisiert werden.

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