Die Techniker Krankenkasse erhebt Anspruch auf digitale Teilhabe für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie dort Beschäftigte. Sie fordert schnelles Internet in allen Einrichtungen im Land.
„Im Bereich der Pflege wird es in den kommenden Jahren viele technische Neuerungen geben, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern werden“, so Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
„Es reicht nicht aus, nur in Gemeinschafträumen W-LAN zur Verfügung zu stellen. Um die Privatsphäre zu wahren, wird auch auf den Zimmern ein kabelloser Zugriff auf das Internet benötigt – zum Beispiel, um mit Freunden und Familie vertrauliche digitale Gespräche führen, Bankgeschäfte erledigen oder Videosprechstunden in Anspruch nehmen zu können“, so Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.
Erst im vergangenen Jahr stattete die Landesregierung beinahe alle hessischen Kliniken mit schnellem Internet aus – und das soll nun auch in Pflegeheimen geschehen. Schließlich sei das nicht nur für die Bewohner entscheidend, auch Beschäftigte seien in ihrer Arbeit durch die fortschreitende Digitalisierung in den kommenden Jahren immer mehr von einer schnellen Verbindung abhängig: „Im Bereich der Pflege wird es in den kommenden Jahren viele technische Neuerungen geben, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern werden“, so Voß.
So gäbe es vielversprechende Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz, die künftig sowohl am Patienten als auch bei der Dokumentation und anderen bürokratischen Abläufen zum Einsatz kommen könnten – und auch eine Forsa-Umfrage belegt: die Technologien werden verlangt. 84 Prozent der Hessinnen und Hessen halten den Einsatz von digitalen Technologien zur Erleichterung der Arbeit von Pflegekräften übrigens für sinnvoll oder sehr sinnvoll.
Außerdem müsse sich das Land stärker an den Investitionskosten der Pflegeheime beteiligen. Nur so könnten sich die Einrichtungen die entsprechenden Anschaffungen neuer Technik leisten, fordert Voß im Namen der TK. Auch könne so verhindert werden, dass die Eigenbeteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner durch Neuanschaffungen weiter steigen.
In anderen Ländern ist das bereits angekommen. Laut IGES-Institut hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Pflegeheimen im Jahr 2021 Investitionsmittel zur Verfügung gestellt, die pro Person etwa 402 Euro ergeben. In Nordrhein-Westfalen waren es sogar 725 Euro pro Person. Hessische Pflegeheime hingegen erhielten insgesamt 1,85 Millionen Euro – sechs Euro pro Person.
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Stand vom 30.10.2020
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