Hauptversammlung des Marburger Bundes Großversuch Krankenhausreform

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Der Beschluss der Delegierten auf der Hauptversammlung des Marburger Bundes zur Krankenhausreform ließ keinen Spielraum für Interpretation: „Es ist völlig inakzeptabel, dass ein solcher Großversuch ohne flächendeckendes Versorgungskonzept, ohne vorherige Bedarfsanalyse und ohne Folgenabschätzung auf den Weg gebracht werden soll.“

Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes(©  Mark Bollhorst)
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
(© Mark Bollhorst)

Die 143. Hauptversammlung des Marburger Bundes hat die geplante Krankenhausreform stark kritisiert. „Eine Krankenhausreform, die bewusst darauf angelegt ist, die Zahl der Leistungserbringer zu reduzieren, hat komplexe Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Es ist völlig inakzeptabel, dass ein solcher Großversuch ohne flächendeckendes Versorgungskonzept, ohne vorherige Bedarfsanalyse und ohne Folgenabschätzung auf den Weg gebracht werden soll“, heißt es im Beschluss der Delegierten.

Es sei zu befürchten, dass sich der ökonomische Druck durch die unzureichenden Finanzierungsgrundlagen weiter verstärke, der forcierte Abbau an Krankenhaus-Kapazitäten die flächendeckende Versorgung und die fachärztliche Weiterbildung verschlechtere und die fallbezogene Abrechnung auf Grundlage von zukünftig drei Säulen der Vergütung zu noch mehr Bürokratie führe.

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Der Marburger Bund fordert eine strukturelle Reform. Die Strukturen der Versorgung müssten stärker auf Kooperation und Vernetzung ausgerichtet werden, und die Krankenhausplanung müsse ihrem Ziel einer bedarfsgerechten Sicherstellung der Versorgung entsprechen. Die Finanzierung der Krankenhäuser sei durch ein neues Vergütungssystem sowie nachhaltige Investitionen unter Beteiligung des Bundes grundlegend zu reformieren und sicherzustellen.

Eine echte Entökonomisierung könne laut Marburger Bund nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolge und alle notwendigen Personalkosten der direkten Patientenversorgung auf Nachweis als Vorhaltekosten finanziert würden. Das Ziel einer Entbürokratisierung werde mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit klar verfehlt. Stattdessen werde noch mehr Bürokratie aufgebaut, die durch eine geplante Verschlankung der Prüfungen des Medizinischen Dienstes in keiner Weise kompensiert werden könne.

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