Sachsen Höchststand bei gemeldeten Datenpannen

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Sachsens Datenschutzbeauftragter wurden 2023 so viele Datenpannen gemeldet wie noch nie. Das Spektrum reicht von falsch versendeten Arztbefunden bis Cyberkriminalität.

Dr. Juliane Hundert überreichte dem Präsidenten des Sächsischen Landtags, Dr. Matthias Rößler, ihren Tätigkeitsbericht Datenschutz 2023.(©  SDTB / Ronald Bonß)
Dr. Juliane Hundert überreichte dem Präsidenten des Sächsischen Landtags, Dr. Matthias Rößler, ihren Tätigkeitsbericht Datenschutz 2023.
(© SDTB / Ronald Bonß)

Bei den Datenschutzpannen hat es im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand in Sachsen gegeben. 949 Datenschutzverletzungen wurden 2023 gemeldet, ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliana Hundert hervorgeht, den sie am Mittwoch dem sächsischen Landtag übergab. Der bisherige Höchststand von 2021 mit 923 Vorfällen wurde damit übertroffen. Verantwortliche sind verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der Aufsichtsbehörde zu melden.

Bunt gemischt

„Tatsächlich sind die Fälle sehr, sehr bunt“, sagte Hundert bei der Übergabe. Ein Klassiker sei der offene E-Mail-Verteiler, wenn also beispielsweise ein Verein oder eine Schule eine E-Mail an einen größeren Empfängerkreis versendet und dabei die Adressen der Empfänger für alle sichtbar sind. In Krankenhäusern oder Arztpraxen komme es häufig vor, dass Befunde vertauscht und an die falsche Person versendet werden. Viele Meldungen betreffen laut Hundert auch Einbruch und Diebstahl. Immer wieder komme es vor, dass in Kindergärten Kameras oder Speichersticks mit Fotos von Kindern entwendet würden. Hinzu komme eine Reihe von Cyberangriffen, etwa durch Ransomware, die durch das Anklicken von Links in E-Mails heruntergeladen wurde.

Zudem gingen rund 1160 Beschwerden und Kontrollanregungen zu potenziellen Datenschutzverstößen bei der Datenschutzbeauftragten ein – zehn Prozent mehr als 2022. Der Zuwachs betraf vor allem den nichtöffentlichen Bereich, etwa Unternehmen oder Privatpersonen, der laut Hundert zwei Drittel der Beschwerden und Anfragen ausmache. Neben dem „Dauerbrenner Videoüberwachung“ hätten unter anderem die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht und Kennzeichenerfassungssysteme bei Parkplätzen und -häusern datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen.

Aus dem Schwerpunktbereich Polizei und Justiz hob Hundert die Beschlagnahmung von Mobiltelefonen bei einer Demonstration zum „Tag X“ mit Angriffen auf Polizeibeamte und Sachbeschädigungen im Juni in Leipzig hervor. Die Polizei kesselte mehr als 1.300 Personen ein, darunter über 100 Jugendliche und zwei strafunmündige Kinder. 383 Mobiltelefone wurden beschlagnahmt. Bei der Datenschutzbeauftragten gingen daraufhin Anfragen von Eltern betroffener Jugendlicher ein. Die Mobiltelefone wurden inzwischen zurückgegeben, jedoch dauert die Verarbeitung der gesicherten Daten weiter an.

„Der große Bestand an Daten, die bei der Polizei gespeichert sind, das ist ein Problem“, sagte Hundert. Sie habe die Strafverfolgungsbehörden darauf hingewiesen, dass der Anteil verfahrensrelevanter Daten gering sein dürfte. Die Auswertung müsse nun zeitnah erfolgen, damit die großen Mengen verfahrensirrelevanter, jedoch höchst persönlicher Daten gelöscht werden können, forderte Hundert.

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