Digitale Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt Datenschützer beklagt Digitalzwang

Quelle: dpa 2 min Lesedauer

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Arzttermine, gerade bei Spezialisten, könnten häufig nur noch über spezielle Apps gebucht werden. Für den hessischen Datenschutzbeauftragten ist das nur ein Beispiel – durch den Digitalzwang könnten ganze gesellschaftliche Gruppen ausgeschlossen werden, so die Mahnung.

Bei Dienstleistungen, die zur Daseinsvorsorge zählen, müssten die bisherigen analogen Zugangswege eingeschränkt erhalten bleiben, fordert der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel. In Seniorenheimen könnten „Digitale-Hilfe-Beauftragte“ benannt werden.(Bild: ©  Rido – stock.adobe.com)
Bei Dienstleistungen, die zur Daseinsvorsorge zählen, müssten die bisherigen analogen Zugangswege eingeschränkt erhalten bleiben, fordert der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel. In Seniorenheimen könnten „Digitale-Hilfe-Beauftragte“ benannt werden.
(Bild: © Rido – stock.adobe.com)

Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel beklagt einen wachsenden Digitalzwang bei wichtigen Dingen des täglichen Lebens wie Parken oder Arztbesuchen. Die digitale Barrierefreiheit werde oft nicht ausreichend berücksichtigt. „Digitalisierung kann viele Prozesse effektiver, effizienter und transparenter machen“, bekräftigte der Experte. Die Probleme, die durch Digitalisierung für bestimmte Menschen entstehen, würden jedoch oft nicht berücksichtigt.

Statistiken zufolge haben in Deutschland zwischen vier und fünf Prozent der Erwachsenen keinen Internetanschluss und damit kein E-Mail-Postfach, wie der Datenschützer erläuterte. Rund 18 Prozent besitzen demnach kein Smartphone. Dies seien insbesondere ältere oder auch geistig und körperlich eingeschränkte Menschen. Zudem gebe es Personen, die sich die Technik nicht leisten könnten oder der Digitalisierung skeptisch gegenüberstehen. Viele hätten auch keine Unterstützung aus dem Umfeld.

Nächste IT-Entwicklungen werden wieder Menschen überfordern

„Dies wird ein gesellschaftliches Problem bleiben“, mahnte Roßnagel. Es werde sich nicht durch die „biologische Entwicklung“ erledigen. „Die jeweils nächste Entwicklungsstufe der IT wird immer auch die jeweils nächste Generation überfordern“, erläuterte er. „Scheitern heute viele Ältere an der Bedienung des Smartphones, werden in 20 Jahren viele Ältere an der Nutzung von dann modernster KI scheitern.“ Auch künftig würden sich viele Menschen moderne IT nicht leisten können, sagte er.

Als Beispiel für digitale Diskriminierung nannte der Datenschützer, dass Parkgebühren immer öfter nur noch per Apps bezahlt werden könnten. „Dadurch wird auch eine Vielzahl von Daten erhoben – im Gegensatz zum anonymen Parken durch den typischen Bezahlvorgang am Münzparkautomat.“

Ältere Personen seien mit der neuen Technik oftmals überfordert. „Menschen ohne Smartphone können nicht mehr parken.“

Erreichbarkeit der Ärzte per Telefon hat „deutlich abgenommen“

Ein weiteres Beispiel sind Arztbesuche: Gerade bei Spezialisten komme es vor, dass Termine nur noch digital durch spezielle Apps vereinbart werden könnten, erklärte Roßnagel. Dadurch würden auch Gesundheitsdaten an Dritte übertragen. „Insgesamt hat die Erreichbarkeit der Ärzte per Telefon deutlich abgenommen“, sagte er.

Roßnagel forderte, dass bei Dienstleistungen, die zur Daseinsvorsorge zählen, die bisherigen analogen Zugangswege eingeschränkt erhalten bleiben müssen. Helfen könnten auch „EDV-Inseln“ etwa in Bürgerbüros, an denen Unterstützung angeboten wird. In Seniorenheimen könnten „Digitale-Hilfe-Beauftragte“ benannt werden.

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