Außerklinische Intensivpflege
Folgeverordnung per Videosprechstunde ab Juli abrechenbar

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Ab 1. Juli 2026 können Vertragsärzte die Folgeverordnung außerklinischer Intensivpflege auch in der Videosprechstunde ausstellen – und über den EBM abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat die nötigen Anpassungen beschlossen.

Unter gewissen Voraussetzungen dürfen Ärztinnen und Ärzte außerklinische Intensivpflege ab Juli auch in der Videosprechstunde verordnen.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
Unter gewissen Voraussetzungen dürfen Ärztinnen und Ärzte außerklinische Intensivpflege ab Juli auch in der Videosprechstunde verordnen.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte den Weg bereits im Januar geebnet: Mit seinem Beschluss vom 22. Januar 2026 zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) ermöglichte er Folgeverordnungen per Video – die Richtlinienänderung trat zum 1. April 2026 in Kraft. Nun hat der Bewertungsausschuss in seiner 835. Sitzung den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entsprechend angepasst.

Konkret wird die Gebührenordnungsposition 37710 – bisher an den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gebunden – um den Kontakt per Videosprechstunde gemäß § 6 Absatz 1a der AKI-RL erweitert. Zum obligaten Leistungsinhalt zählen weiterhin die Erörterung und Feststellung individueller Therapieziele sowie eine Mindestdauer von zehn Minuten. Die Vergütung bleibt unverändert bei 21,28 Euro. Wer die Leistung per Video erbringt, muss dies durch eine bundeseinheitlich kodierte Zusatzkennzeichnung dokumentieren; es gelten die Anforderungen der Anlage 31b zum BMV-Ä.

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