Bundesgesundheitsministerium Bürokratieabbau im Gesundheitswesen

Von Susanne Ehneß 2 min Lesedauer

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Bei einem Spitzentreffen sprachen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und Vertreterinnen und Vertreter von zehn zentralen Verbänden und Institutionen über Möglichkeiten des Bürokratieabbaus.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Spitzengespräch Bürokratieabbau.(Bild:  BMG/Xander Heinl)
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Spitzengespräch Bürokratieabbau.
(Bild: BMG/Xander Heinl)

„Seit vielen Jahren wurde immer wieder in Aussicht gestellt, mehr Freiräume durch den Abbau von unnötiger und verzichtbarer Bürokratie zu schaffen. Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen und haben bereits in den jüngsten Gesetzesvorhaben den Ansatz verfolgt, immer auch konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Bürokratie aufzugreifen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im Rahmen des Spitzengesprächs am 7. Juli 2026. Gemeinsam mit verschiedenen Vertretern aus der Branche wurden in den Räumlichkeiten des Bundesgesundheitsministerium entsprechende Maßnahmen erörtert, die über die aktuellen Umsetzungen und Pläne – Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung sowie das GeDIG – hinausgehen.

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Das geplante „Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz“ soll Maßnahmen für den Abbau überflüssiger Bürokratie enthalten und der Umsetzung der Ergebnisse des Spitzengesprächs dienen. Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:

Datenaustausch: Die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern soll künftig vollständig via KIM, TI-Messenger und sicherer E-Mail ablaufen. Zwischen Krankenkassen und Finanzbehörden ist ein „weitergehender Datenaustausch“ vorgesehen, wodurch aufwändige Meldungen durch die Versicherten entfallen könnten.

Pflege-Cockpit: Als zentraler Zugang und digitaler Lotse für Leistungen der Pflegeversicherung ist ein Pflege-Cockpit vorgesehen. Hier können beispielsweise Anträge und Belege digital eingereicht werden, Abrechnungsdaten und Leistungsansprüche sollen transparenter dargestellt werden.

Überweisung und Terminvermittlung: Durch elektronische Überweisungen und Terminbuchungen soll der Zugang zur Versorgung effizienter ablaufen. Das BMG betont, dass die elektronische Überweisung Gegenstand des GeDIG sei und die elektronische Terminvermittlung im Primärversorgungsgesetz adressiert werde.

Implantateregister: Die Einreichung von Kopien mit personenbezogenen Daten soll vereinfacht oder ersetzt werden, beispielsweise durch bestehende Arztbriefe oder eine Anbindung der Krankenversicherer.

Berichtspflicht an das KIG: Bisher müssen IT-Anbieter Änderungen, die sich auf die Interoperabilitätsanforderungen auswirken, an das Kompetenzzentrum Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) melden. Diese Berichtspflicht wird gestrichen.

Nachweise der IT-Sicherheit: Bei der Gewährleistung einer „Informationssicherheit nach dem Stand der Technik“ sollen Doppelprüfungen wegfallen.

Digitalbeirat der gematik: Das Beratungsgremium der gematik habe sich „nicht vollumfänglich bewährt“, heißt es im Papier zum Bürokratieabbau. Die damit verbundenden Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen. Deshalb werde eine Abschaffung des Beirats geprüft.

Ergebnisse

Sämtliche Schwerpunktmaßnahmen zum Bürokratieabbau finden Sie hier:

Geplante Maßnahmen

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