Gemeinsamer Bundesausschuss Dr. Sonja Optendrenk übernimmt G-BA-Vorsitz

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

Wechsel an der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Nach dem Ausscheiden von Prof. Josef Hecken übernimmt Dr. Sonja Optendrenk als neue unparteiische Vorsitzende.

Dr. Sonja Optendrenk, seit 1. Juli 2026 Vorsitzende des G-BA, war zuvor Staatssekretärin im hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.(Bild:  © Paul Schneider / Hessische Staatskanzlei)
Dr. Sonja Optendrenk, seit 1. Juli 2026 Vorsitzende des G-BA, war zuvor Staatssekretärin im hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
(Bild: © Paul Schneider / Hessische Staatskanzlei)

Der G-BA hat seit dem 1. Juli eine neue unparteiische Vorsitzende: Dr. rer. pol. Sonja Optendrenk. Prof. Josef Hecken, der bisherige und langjährige Vorsitzende des Ausschusses hat den G-BA aus persönlichen Gründen in der laufenden Amtsperiode zum 30. Juni verlassen.

Dr. Sonja Optendrenk hatte bereits verschiedene leitende Positionen und Funktionen im Bundesgesundheitsministerium und dem Bundeskanzleramt inne. Zuletzt war sie ab Januar 2024 Staatssekretärin im hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Dr. Sonja Optendrenk sei eine „ausgewiesene Gesundheitsexpertin“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, der ihr für die gute Zusammenarbeit und das Engagement im Dienst des Landes dankte. Optendrenk, die sich ebenfalls für die „sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ bedankte, sagte im Hinblick auf ihre neue Position: „Die neue und verantwortungsvolle Aufgabe als unparteiische Vorsitzende in herausfordernden Zeiten für das deutsche Gesundheitssystem gehe ich mit Respekt und Tatkraft an.“

Als Vorsitzende vertritt sie den G-BA gerichtlich und außergerichtlich, leitet die Sitzungen des Plenums und muss sicherstellen, dass der G-BA die gesetzlichen Fristen für bestimmte Aufgaben einhält.

Sie freue sich auf die Aufgabe, so Optendrenk. „Aktuell laufen bereits einige Gesetzgebungsverfahren, die sich unmittelbar auf die Arbeit des G-BA auswirken werden. Alle haben einen Anspruch darauf, dass wir schnell, transparent und evidenzbasiert arbeiten: von der Versichertengemeinschaft über Medizinproduktehersteller, Wissenschaft, Fachgesellschaften bis hin zur Pharmaindustrie. Als G-BA leisten wir alle gemeinsam, der GKV-Spitzenverband, die DKG, die KBV, die KZBV sowie mitberatend auch die Patientenvertretung, unseren Beitrag, die Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen.“

Hintergrund

Mitglieder des G-BA

Das Beschlussgremium des G-BA, das Plenum, besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern: Zehn ehrenamtliche Mitglieder vertreten die gesetzlichen Krankenkassen sowie die vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Leistungserbringer; drei weitere Mitglieder arbeiten unparteiisch und hauptamtlich für den G-BA. Sie leiten jeweils mehrere Unterausschüsse. Neben Dr. Optendrenk sind das derzeit Karin Maag und Dr. med. Bernhard van Treeck. Die Berufung der unparteiischen Mitglieder ist im Sozialgesetzbuch § 91 Abs. 2 SGB V festgelegt.

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