Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen Kabinett beschließt GeDIG
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) beschlossen. Gesundheitsministerin Nina Warken sieht das Gesetz als „notwendige Grundlage“ für eine digitale Vernetzung.
Es soll dafür sorgen, die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung zu bringen und die Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung weiter zu verbessern: das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Nun wurde der Gesetzentwurf, der zahlreiche Punkte aus dem Koalitionsvertrag und der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam Digital 2026“ aufgreift, vom Bundeskabinett beschlossen.
„Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden“, kommentiert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Grundvoraussetzung dafür seien „stabile Systeme und eine elektronische Patientenakte, die auch für Personen ohne Krankheitsgeschichte attraktiv ist“. Warken: „Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen schaffen wir die dafür notwendige Grundlage. Zudem legen wir mit dem Gesetz die Grundlagen für die technischen Elemente zur Einführung des geplanten Primärversorgungssystems, wie die Erst- bzw. Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die digitale Terminplattform.“
Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich und lesen Sie weiter
Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, müssen Sie registriert sein. Die kostenlose Registrierung bietet Ihnen Zugang zu exklusiven Fachinformationen.
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen