Krankenhausreport 2024

Krankenhausreform: Mangelversorgung und ein neuer Prototyp für den Planungsprozess

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Das neue Simulationsmodell

„Das Simulationsmodell soll die Krankenhausplanung der Bundesländer unterstützen. Es kann zudem die Basis für eine bevölkerungsbezogene Zuweisung von Vorhaltefinanzierung sein, die sich wirklich vom Fall löst und damit strukturierende Wirkung entfaltet. Auch für die Steuerung von Finanzmitteln aus dem Transformationsfonds bietet es sich an“, so Schmitt. Mit der Krankenhausreform sollen Kliniken nämlich sogenannte Vorhaltepauschalen erhalten, um ihre Existenz zu sichern, selbst wenn weniger Behandlungen angeboten werden als in anderen Kliniken – ganz nach dem Prinzip Qualität über Quantität.

Das Simulationsmodell, entwickelt von den Mitgliedern der Regierungskommission zur Krankenhausreform und dem GKV-Spitzenverband, richtet sich an vorhandene Krankenhäuser deutschlandweit, die nach verschiedenen Kategorien beurteilt wurden und in ein Basismodell, ein erweitertes Modell und ein Singularitätsmodell dargestellt wurden:

  • Basismodell: Gewichtung der Standorte nach Erreichbarkeit.
  • Erweitertes Modell: Gewichtung der Standorte nach Erreichbarkeit, Kapazität und Patientenpräferenz.
  • Singularitätsmodell: Darstellung der „absoluten“ Bedarfsnotwendigkeit.

In den Abbildungen wurden farbige Punkte eingesetzt, die besonders wichtige Leistungsträger und Standorte symbolisierten. Je größer der Punkt, desto höher fällt die Konzentration auf die dortige Klinik. Im Norden Deutschlands wurden im Singularitätsmodell innerhalb der Allgemeinen Inneren Medizin, beispielsweise weniger bzw. eher kleinere Punkte abgebildet – somit war die vorhandene Versorgungsdichte bereits hoch.

„Wo es nicht effizient ist, kann man auch mittig von drei Standorten ein Neues errichten, wenn es nötig ist.“ Prof. Dr. med. Jochen Schmitt, Mitglied der Regierungskommission, erklärte dazu, dass sowohl große wie auch kleinere Punkte bzw. Klinik-Standorte erhalten bleiben müssen, da sonst die Erreichbarkeit wegfiele. Doch Leitplanken kann das System vorgeben. Ein differenzierter Blick sei wichtig und eine Konzentration der Leistung sei möglich – bei Ineffizienz müsse die Erreichbarkeitsgrenze zusammen mit der Bevölkerung ausgehandelt werden. So fügte er zum Verständnis hinzu, dass „wenn eine Klinik in 5 Minuten erreichbar sein soll, dann muss das auch finanziert werden. Investition sollte nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist. “ Dafür brauche man ein gemeinsames Zielbild, das gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet wird, um die Transformationsgelder richtig zu verwenden.

Kritik an der geplanten Finanzierung des Transformationsfonds

Die Krankenhausreform ist nötig und mit ihr eine Struktur- und Finanzierungsreform. Auf Basis der digitalen Transformation, müssen Behandlungen qualitätsorientiert gebündelt werden. Insgesamt sei das aber ein Mammutprojekt: „Das Geld für die Kliniken fließt sofort, aber die Verbesserung der Behandlungsqualität wird auf die lange Bank geschoben“, kritisierte Reimann. Außerdem sei es ein „Unding“, dass der Umbau der Krankenhauslandschaft im Wesentlichen von den gesetzlich Versicherten gestemmt werden solle, ohne die Einbeziehung des Bundes oder der Privatversicherten. „Das ist nicht nur grob unfair gegenüber den Beitragszahlenden, sondern widerspricht auch den geltenden Regeln für die Krankenhaus-Finanzierung.“

Reimann forderte deshalb, dass sie von Bund und Ländern aus Steuergeldern bezahlt werden sollte, denn die Strukturanpassungen der Krankenhauslandschaft sind Teil der Daseinsvorsorge und somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Doch nach aktuellem Stand wolle Minister Lauterbach staatliche Aufgaben und Finanzverantwortlichkeiten wohl wieder systematisch weiter in Richtung GKV verschieben.

Den Download-Link zum Krankenhaus-Report 2024 findet man unter: link.springer.com oder auf der Homepage der AOK mit weiteren Informationen zum Thema: aok.de.

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