Anhörung Kritik am Gesetzentwurf zur Digitalagentur

Von Nicola Hauptmann 4 min Lesedauer

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Mit dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt und die gematik zur zentralen Steuerungsinstanz ausgebaut werden. Trotz grundsätzlicher Unterstützung besteht in mehreren Punkten Verbesserungsbedarf, wie sich bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses zeigte.

Die Digitalagentur als Regulierungsinstanz, gleichzeitig aber auch als Akteur im Markt? – Passt nicht, findet nicht nur der Bitkom.(© Borin - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die Digitalagentur als Regulierungsinstanz, gleichzeitig aber auch als Akteur im Markt? – Passt nicht, findet nicht nur der Bitkom.
(© Borin - stock.adobe.com / KI-generiert)

Am 11. November wurde der Entwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages besprochen. Zahlreiche Verbände hatten bereits im Vorfeld ihre schriftlichen Stellungnahmen eingebracht.

Die Liste der Diskussionspunkte war umfangreich, u. a. es ging um die ePA-Nutzung, Interoperabilität, Fristen und Sanktionen, mehrfach aber auch um eine mögliche Rolle der geplanten Digitalagentur für Gesundheit (DAG) als Marktakteur und die Erweiterung der Agenturaufgaben per Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministeriums.

In der Kritik: die Doppelrolle der Digitalagentur

Der Verband der Digitalwirtschaft Bitkom e. V. kritisiert vor allem die geplante Doppelrolle der DAG: als Regulierungsinstanz und gleichzeitig als Marktakteur. Das führe zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen, fördere Monopole und schränke Innovationen ein.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ergibt sich ein Interessenskonflikt, „wenn die Digitalagentur die Produkte der mit ihr im Wettbewerb Stehenden selbst zulassen sollte". Dies werfe grundlegende Fragen zur gesamten Konzeption der gematik als Zulassungsstelle auf.

Auch der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) sieht, nach einer Lesart, eine Vermischung der Aufgaben der gematik. Die Frage, ob hier ein Risiko für Interessenskonflikte und die Innovationsbereitschaft mittelständischer Anbieter und Hersteller bestehe, beantwortete bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling mit „Ja“. Das Gesetz könne so gelesen werden, dass die gematik zusätzlich zu ihrer Rolle als Zertifizierer auch selbst Anwendungen entwickeln oder diese Entwicklungen nach außen vergeben kann. Hier müsse nachgeschärft werden.

Nutzerfreundlichkeit und Terminplattformen

Kritik gibt es auch an den Bestimmungen zur Nutzerfreundlichkeit. Das Bundesgesundheitsministerium plane hier „einzigartige Vorgaben“ und erwecke damit den Eindruck, „dass es sich als Experte sieht, während es die Expertise der Marktakteure, die näher am Kunden sind, nicht einbezieht“, schreibt der Bitkom in seiner Stellungnahme. In diesem Zusammenhang wird auch der neue Paragraph zu den Terminbuchungsplattformen (§ 370c) hinterfragt. Zwar seien Standards wichtig, doch setzten die bereits bestehenden Regelungen bereits einen klaren Rahmen. Der Digitalverband listet die Gegenargumente, u.a. Belastung durch Bürokratie, in seinem Kommentar auf und empfiehlt die Streichung des Paragraphen in der jetzigen Fassung.

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. argumentiert zu diesem Punkt ähnlich, äußert sich jedoch schärfer: Er lehnt die laut diesem Paragraphen geplante Vereinbarung über technische Verfahren zur Nutzung digitaler Terminbuchungsplattformen „mit Nachdruck“ ab. Diese soll technische Anforderungen, Nachweise zu Datenschutz und Informationssicherheit und Interoperabilitätsvorgaben enthalten, darüber hinaus aber auch aber auch Festlegungen für eine gleichberechtigte und bedarfsgerechte Versorgung. Konkret: Priorisierung „ausschließlich anhand aktueller fachlich-medizinischer Standards“, keine Terminvorgabe, die nach Zahlungen priorisiert oder auf Vergütungsoptimierung ausgerichtet ist. Der Spitzenverband sieht darin eine Überregulierung, die zu noch mehr Bürokratie führe. Der Schutz der sensiblen Patientendaten sei bereits heute durch das ärztliche Berufsrecht, die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz sichergestellt. Die Entscheidungen, wer wann behandelt würde seien „ureigene Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte, die sich ihrem ärztlichen Beruf, der ärztlichen Ethik und ihren Patientinnen und Patienten verpflichtet fühlen“.

Keine „Selbststeuerung"

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) dagegen unterstützt den Paragraphen 370c, kritisiert aber an erster Stelle die Regelung, nach der das Bundesgesundheitsministerium die Aufgaben der Digitalagentur per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates erweitern kann: „Eine Selbststeuerung der Digitalagentur durch eine Roadmap, die lediglich von der Gesellschafterversammlung der gematik genehmigt werden muss, ist nicht akzeptabel.“ Stattdessen sollten Aufgaben, mit denen die DAG beauftragt wird einschließlich der Fristsetzungen auch künftig vom Gesetzgeber festgelegt werden. Auch nach Auffassung des Bitkom sind Befugnisse und Pflichten der Digitalagentur gesetzgeberisch festzulegen, eine Regelung durch Rechtsverordnung wäre unzureichend.

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AOK-Bundesverband und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA lehnen eine solche Regelung ebenfalls ab. Wie ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in ihrer Antwort auf eine entsprechende Frage deutlich machte, hätte dann das BMG, mit 51 Prozent ohnehin schon in beherrschender Stellung als Gesellschafter, zusätzlich noch die Rolle des Verordnungsgebers und der Rechtsaufsicht. Dies sei problematisch, daher würde die strikte Aufgabenkontrolle durch Parlament und Einbindung des Bundesrates als sinnvoll erachtet.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt in ihrer Stellungnahme mehrere Punkte des Gesetzentwurfs: Die Ende-zu-Ende-Betrachtung, die Unterstützung der Digitalisierung von Versorgungsprozessen, die verbindlichen Erprobungs- und Einführungsphasen in der Referenzumgebung der Telematikinfrastruktur (TI), die Unterstützung des Forschungsdatenzentrums, die Benutzerfreundlichkeit und die Berücksichtigung der europäischen Vorgaben durch die gematik. Sie kritisiert aber die unrealistische Fristsetzung: Schon jetzt müsse die gematik aus Ressourcengründen Fristen aufkündigen, mit dem Aufgabenzuwachs werde sich das Problem noch verschärfen. Statt Sanktionen, die nur zu Kostensteigerungen führten, wird ein kooperatives Vorgehen vorgeschlagen – eine Zeitplanung, die umsetzbar ist und an die sich alle gebunden fühlen, kombiniert mit positiven Anreizen für frühe Umsetzung.

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