Definitionen Was ist bzw. was tut der Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag?

Autor / Redakteur: Laimingas / Manfred Klein |

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags soll die Weiterentwicklung von Reformen im Gesundheits- und Pflegewesen vorantreiben, unter anderem bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Patientenrechten, ärztlichen Belangen und ethischen Fragen in der Medizin.

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Der Gesundheitsausschuss soll die Rofermen im Gesundheitswesen vorantreiben
Der Gesundheitsausschuss soll die Rofermen im Gesundheitswesen vorantreiben
(© aga7ta – Fotolia)

Der Gesundheitsausschuss setzt sich in der 19. Legislaturperiode aus 41 Mitgliedern der einzelnen Fraktionen zusammen Je mehr Sitze eine Partei im Bundestag hat, desto mehr Mitglieder stellt sie auch für den Ausschuss. Es gibt einen Vorsitzenden, der für die Vorbereitungen, die Einberufung sowie die Leitung der Ausschusssitzungen – während der Sitzungsperiode einmal pro Woche – verantwortlich ist, und einen Stellvertreter. Jede Fraktion bestimmt für sich eine Obfrau oder einen Obmann. Mit diesen wird die Planung für eine Sitzung durch den Vorsitzenden abgestimmt. Zudem sind die Obleute bei Verfahrensfragen die ersten Ansprechpartner für den Vorsitzenden und für ihre Arbeitsgruppe.

Im Rahmen der Arbeitsteilung innerhalb des Ausschusses kommen noch die so genannten Berichterstatter der Fraktionen hinzu. Diese sind Fachleute im Gesundheitswesen und verantwortlich für bestimmte gesundheits- und pflegepolitische Fragestellungen. Bei Beratungen über einschlägige Vorlagen übernehmen sie in der Regel die Stellungnahmen für ihre Parlamentsfraktion.

Aufgaben des Gesundheitsausschusses

In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden sämtliche Ausschüsse als „vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages“ bezeichnet. Allerdings geben sie lediglich Empfehlungen für Beschlüsse ab und sind selbst nicht befugt, Entscheidungen über Angelegenheiten zu treffen. Die Empfehlungen wiederum dürfen sich nur auf die den Ausschüssen zugewiesenen Vorlagen bzw. damit zusammenhängende Sachfragen beziehen. Ein Initiativrecht im Bundestagsplenum für Gesetzesentwürfe haben die Ausschüsse nicht.

Die eingangs angedeuteten allgemeinen Aufgaben gliedern sich in folgende Detailbereiche:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Hierzu gehören das Leistungs- und Beitragsrecht, das Vertragsarzt- und Verbänderecht sowie deren Aufsicht, wirtschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang ärztlicher, zahnärztlicher und Medikamentenversorgung, Wahrung des Versicherungsschutzes für jeden Bürger und die Begutachtung von Entwicklungen im Gesundheitswesen.
  • Gesundheitsversorgung: Diese betrifft medizinische Themen der gesetzlichen Krankenversicherung, grundsätzliche Fragen zur Krankenhausversorgung und -finanzierung, zu Qualitätssicherung und -management sowie die Information und Beratung von Leistungserbringern und Versicherten.
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: In diesem Bereich behandelt der Ausschuss Fragen zum Personenkreis, zum Leistungsrecht und zu den Beitragshöhen sowie der sozialen Absicherung von Pflegepersonal. Weitere Punkte sind medizinische und pflegerische Themen, das Pflegevertragsrecht sowie Aspekte der Qualitätssicherung.
  • Arzneimittel: Hierunter fallen Themenbereiche wie die Arzneimittelsicherheit und -versorgung, das Arzneimittel- und Apothekenrecht, das Apothekenwesen und Pharmaberufe.
  • Gesundheitsvorsorge: Einen breiten Raum nimmt die Gesundheitsvorsorge ein. Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten wie AIDS, mit Gentechnik und ethischen Fragen, Fortpflanzungs- und Biomedizin sowie neurologischen und psychischen Erkrankungen. Weitere Themen der Gesundheitsvorsorge sind die allgemeine Gesundheitsaufklärung, Selbsthilfeförderung, Naturheilkunde, Verbraucherschutz, Patientenrechte und Berufe im Gesundheitswesen.
  • Prävention: Bei der Prävention geht es hauptsächlich um den Schutz vor übertragbaren Krankheiten und um die Verminderung suchtbedingter Problemstellungen.
  • eHealth: eHealth ist ein relativ neuer Bereich und beschäftigt sich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Bezug auf eine sichere Infrastruktur oder auf Mobil- und Big Data-Anwendungen

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