Ein Gesetz zur Stärkung der Herz-Kreislauf-Gesundheit soll kommen. Doch das Gesundes-Herz-Gesetz stößt bei vielen auf Kritik. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat deshalb um Stellungnahmen gebeten, die von diversen Verbänden und Organisationen im Gesundheitsbereich veröffentlicht wurden.
Etwa 90 Prozent der Herz-Kreislauferkrankungen wären laut Lauterbach zu vermeiden, wenn die Vorbeugebedingungen stimmen würden.
Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit beschlossen. Dieser Gesetzentwurf legt auch die Grundlagen für das zukünftige Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), das seine Tätigkeit am 1. Januar 2025 aufnehmen wird. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten, wie zum Beispiel das von Lauterbach angekündigte „Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)“, das die Herz-Kreislauf-Gesundheit der Menschen in Deutschland stärken soll und das bereits in jungen Jahren. Das heißt, in Zukunft sollen Krankenkassen für frühzeitige Untersuchungen aufkommen, die es jungen Erwachsenen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren ermöglichen, ihre Blutwerte zu überprüfen. Mit einer Art Gutscheinsystem, das später über die ePA laufen wird, können Auffälligkeiten und Herzinfarkt-Risiken überprüft werden.
Dieses Vorhaben Lauterbachs stößt jedoch bei vielen auf Kritik. Organisationen und Verbände wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nahmen diesbezüglich Stellung. Der Gemeinsame Bundesausschuss schließt sich aus Mitgliedern der Trägerorganisationen zusammen, wie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
„Mit zusätzlichen Check-ups sowie einer frühestmöglichen und dauerhaften Gabe von Arzneimitteln stehen jetzt vermeintlich einfache Lösungen im Raum, um diese Zivilisationserkrankung in den Griff zu bekommen“, führte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA an. Weiterhin sagte er aber, dass die Ansätze, die allein auf dem Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung stützen, mit der eigentlichen Zielsetzung die individuelle Gesundheitskompetenz zu verbessern und möglichst gesundheitsfördernde Lebensbedingungen zu schaffen, torpedieren. „Außerdem widersprechen sie dem essentiellen Grundgedanken, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich wirksam und gut sein müssen. [...] Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht stehen hinter den Ideen des Ministeriums, auf neue Check-ups und auf die breitere vorbeugende Einnahme von Arzneimitteln wie Statinen zu setzen, aber noch viele Fragezeichen.“
Diese Fragezeichen sieht der G-BA vor allem aufgrund der fehlenden Evidenz. Denn es sei fraglich, dass die Leistungen ohne Überprüfung auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in einem systematischen und transparenten Verfahren eingeführt werden sollen. „Gerade hoch potente Arzneimittel wie Statine können auch mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen einhergehen. Starke Bedenken wurden nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs bereits von verschiedensten Seiten geäußert.“
Weiterhin stellt sich ihnen die Frage, ob das „Ministerium sich mit diesen erheblichen fachlichen Bedenken ernsthaft auseinandersetzt oder die Bitte um Stellungnahmen zum GHG nur pro forma erfolgt ist.“ In der Stellungnahme wird insgesamt deutlich, dass sie dem Vorhaben ablehnend gegenüberstehen: „Im Moment sind die vorgestellten Inhalte nicht dafür geeignet, dem hohen Anspruch des Gesetzestitels gerecht zu werden.“
Auch die Bundesärztekammer äußert sich zu dem Punkt der wissenschaftlichen Beweiskraft: „Diesen Bruch mit den im deutschen Gesundheitswesen aus guten Gründen etablierten Prinzipien lehnt die Bundesärztekammer entschieden ab.“ Präsident Dr. Klaus Reinhardt findet es zwar grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf Prävention und Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen legen will, doch sagte er, dass Prävention und Therapie immer auf wissenschaftlicher Evidenz basieren müssen, nicht auf Vorgaben von Politik und Behörden. In dem Gutscheinsystem Lauterbachs sieht die Bundesärztekammer eine Doppelstruktur in der Versorgung, die nicht förderlich sei, denn dafür fehle die ärztliche Kompetenz der Apotheker und Apothekerinnen.
Zu den cholesterinsenkenden Arzneimitteln (Statinen) nimmt die Bundesärztekammer ebenfalls kritisch Stellung: „Diese Einengung entspricht nicht dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Prävention und Gesundheitsförderung. Die Bundesärztekammer befürchtet ferner, dass die vorgesehene Finanzierung der Maßnahmen aus Mitteln für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Absatz 5 SGB V) zu einer Verringerung entsprechender Angebote führt. Ohne eine Anhebung des Orientierungswertes (§ 20 Absatz 6 SGB V) kann es in der Folge faktisch zu einer Leistungskürzung bei diesen Maßnahmen der Primärprävention kommen.“
Stand: 08.12.2025
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Weiter geht es mit den Argumenten für die Punkte, die im GHG unberücksichtigt bleiben. Doch auch die positiven Positionen nehmen im weiteren Verlauf Stellung zum Herz-Gesetz.