Telemedizinische Angebote Mit den richtigen Rahmenbedingungen zum Erfolg

Von Natalie Ziebolz Lesedauer: 2 min

Um Telemedizin fest im Alltag von Ärztinnen und Ärzten zu integrieren, braucht es Rahmenbedingungen, die einen einfachen und praktikablen Einsatz im Alltag gewährleisten. Gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) hat der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung daher die wichtigsten Elemente für die zukunftsfähige Integration der Telemedizin zusammengefasst.

Damit sich telemedizinische Angebote etablieren können, braucht es zunächst die richtigen Rahmenbedingungen
Damit sich telemedizinische Angebote etablieren können, braucht es zunächst die richtigen Rahmenbedingungen
(© Andrey Popov – stock.adobe.com)

„Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung – und dieser Schritt ist auch dringend notwendig: In den kommenden Jahren werden knapp 90.000 Leistungserbringer aus dem Berufsleben ausscheiden, gerade ländliche Gebiete haben jedoch jetzt bereits oft eine (zu) geringe Arztdichte.

Telemedizinische Angebote können hier Abhilfe schaffen und eine zeitnahe Versorgung ohne lange Wege gewährleisten. Dafür ist es jedoch entscheidend, dass die Tools keinen zusätzlichen Aufwand erzeugen und möglichst barrierefrei zu nutzen sind. Daher appellieren der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) und der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) an die Koalitionsparteien, jetzt zügig die Rahmenbedingungen für eine Integration der Telemedizin zu schaffen.

Als wichtigste Bausteine haben die Verbände folgende identifiziert:

  • Gleichwertige Voraussetzungen schaffen: Seit April 2022 sind Fallzahl und Leistungsmenge für telemedizinische Angebote auf 30 Prozent begrenzt. Von entsprechenden Begrenzungen über alle Fachgruppen hinweg raten die Verbände ab, stattdessen bedürfe es fachgruppen-individuelle Lösungen.
  • Einfache Nutzbarkeit: Damit telemedizinische Anwendungen allen Patienten zur Verfügung stehen, müssen sie eine hohe Usability aufweisen. Das heißt auch, dass sie über alle Kanäle – Telefon, Video und Chat – nutzbar sein sollten.
  • Räumliche Flexibilität: Um die Möglichkeit zu nutzen, mit telemedizinischen Leistungen die Versorgungsstruktur auszuweiten und neue Arbeitsmodelle zu schaffen, müssen die Angebote auch außerhalb der Praxen oder Nebenbetriebsstätten durchgeführt werden dürfen. So würden sich laut der Verbände auch Raumprobleme in bestehenden Einrichtungen lösen lassen und Ärzten und Ärztinnen, die aus organisatorischen Gründen nicht in der Klinik oder Praxis tätig sind, würde das Arbeiten ermöglicht.
  • Integrierte Triagierung: Auch in der Telemedizin ergebe es Sinn, bei Notfällen eine Einschätzung des Behandlungsbedarfs des Patienten durch geeignetes Fachpersonal vorzuschalten. Die Verbände empfehlen dafür ein entsprechendes Ersteinschätzungssystem.
  • Verknüpfung mit Assistenzberufen: Eine telemedizinische Verknüpfung mit ärztlichen Assistenzberufen, beispielsweise fachlich spezialisierten MFA, ist laut BDI und SVDGV sinnvoll. So könnten beispielsweise Spezialsprechstunden angeboten werden. Voraussetzung ist jedoch eine eigene Vergütungsstruktur.
  • Telekonsile ermöglichen und vergüten: Um das Potenzial, durch Telekonsile einfach und effizient mit anderen Fachärzten zusammenzuarbeiten, auch nutzen zu können, müssen entsprechende Konsile auch adäquat vergütet werden.
  • Einbindung behandelnder Ärzte: Welche Patienten und Patientinnen eignen sich im ambulaten Bereich für eine telemedizinische Versorgung? Um diese zu identifizieren, sei laut den Verbänden eine Einbindung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte notwendig.

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