Die Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsdienste in die Telematikinfrastruktur ermöglicht in Notfällen schnelleren Zugriff auf benötigte Gesundheitsdaten. Ab September erhalten Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen Rettungsdienste den eHBA.
Damit die Telematikinfrastruktur reibungslos funktioniert, müssen mehrere Faktoren zusammenspielen. Einer davon ist der elektonische Heilberufsausweis, der medizinischem Fachpersonal den Zugang zum Netzwerk ermöglicht.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist notwendig um sich gegenüber der Telematikinfrastruktur zu legitimieren, die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten im Behandlungsfall auslesen zu dürfen.
In einem Pilotprojekt sollen ab September 2023 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen mit einem solchen eHBA ausgestattet werden. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Ohne die zusätzliche Eingabe der PIN der Versicherten können im Notfall schnell und unkompliziert deren medizinische Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können, von den Sanitäterinnen und Sanitätern ausgelesen werden. Dies beschleunigt – insbesondere in zeitkritischen Situationen – die Prozesse ungemein und kann in letzter Instanz auch lebensrettend sein.
Weiterhin kann sich der Besitzer eines eHBA damit gegenüber der Telematikinfrastruktur zweifelsfrei identifizieren und medizinische Unterlagen rechtssicher signieren.
Koordiniert wird die Ausgabe der eHBA vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), welches bei der Bezirksregierung in Münster verortet ist. Das eGBR versorgt deutschlandweit alle Berechtigten des Gesundheitswesens mit den entsprechenden Ausweisen für eine reibungslose Teilnahme an den Systemen der Telematikinfrastruktur.
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Stand vom 30.10.2020
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