Kabinettsbeschluss zum GHG Statine statt Sport? – Gesundes-Herz-Gesetz in der Kritik

Von Nicola Hauptmann 4 min Lesedauer

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Der geänderte Entwurf des GHG (Gesundes-Herz-Gesetz) stößt besonders in einem Punkt auf Zustimmung, der größte Kritikpunkt aber bleibt: Die Primärprävention kommt viel zu kurz.

Bei der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen könne in vielen Fällen eine gesundheitsbewusstere Lebensgestaltung und Änderung des Lebensstils wesentlich effektiver sein als die lebenslange Verabreichung von Medikamenten, so der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken.(© udra11 – stock.adobe.com)
Bei der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen könne in vielen Fällen eine gesundheitsbewusstere Lebensgestaltung und Änderung des Lebensstils wesentlich effektiver sein als die lebenslange Verabreichung von Medikamenten, so der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken.
(© udra11 – stock.adobe.com)

Am 28. August hat das Bundeskabinett den Beschluss zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) verabschiedet. Als nächstes sind also Bundesrat und Bundestag am Zug, doch auch die Verbände haben sich erneut geäußert, grundlegende Punkte des Gesetzes sind noch immer in der Kritik.

Um mit einer positiven Bewertung zu beginnen: Begrüßt wird, dass laut dem geänderten Entwurf der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu den Früherkennungsuntersuchungen und der Verordnung von Statinen ausdrücklich einbezogen wird. Das halten etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die AOK, vor allem aber der G-BA selbst in ihren Stellungnahmen fest. Vorgesehen sei nun, erläutert Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, dass der G-BA wie in anderen Fällen auch die Details der Versorgung regeln solle. „Das betrifft sowohl die Grenzwerte für Statinverordnungen, die er in einem bereits begonnenen Verfahren risikoabhängig festlegen und regeln wird, wie auch den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen.“

Vorbeugemedizin kann Primärprävention nicht ersetzen

Kernpunkt der Kritik ist jedoch nach wie vor, dass die Primärprävention viel zu kurz kommt – und sogar eingeschränkt wird. Es fehle weiterhin „eine konsequente Umsetzung des Präventionsgedankens, um bestimmten Risikofaktoren, wie zum Beispiel Rauchen, Bluthochdruck, Adipositas oder Bewegungsarmut, durch eine veränderte Lebensführung, Sport oder eine andere Ernährung zu begegnen“, schreiben etwa die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.

Zwar wird im Gesetzentwurf erläutert, dass die geplanten GHG-Leistungen zur Früherkennung Präventionsmaßnahmen, wie etwa im Konsenspapier des „Runden Tischs Bewegung und Gesundheit“ vereinbart, nur ergänzen und nicht ersetzen sollen, das droht aber an den Kosten zu scheitern. Der Gesetzentwurf sehe immer noch vor, „dass die Krankenkassen ihre Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention zu Gunsten der Früherkennungsmaßnahmen umschichten sollen“, so der G-BA-Vorsitzende Prof. Hecken.

„Primärprävention ist sicherlich harte Arbeit und widerspricht den Interessen vieler Lobbygruppen", merkt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, an. Sie sei aber der Schlüssel zu einer gesünderen Gesellschaft und einer geringeren Krankheitslast. „Und sie kann nicht durch Vorbeugemedizin ersetzt werden“, so Reimann. Zudem sei der Nutzen der geplanten flächendeckenden Früherkennungsscreenings für Kinder und Jugendliche nicht belegt.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den geplanten Ausbau der Disease-Management-Programme (DMP). Die KBV-Vorstände begrüßen grundsätzlich, dass die Krankenkassen ihren Versicherten diese Programme anbieten sollen. Alle bestehenden DMP auf Risikokonstellationen ohne manifeste Erkrankung auszuweiten, erscheine jedoch kaum umsetzbar, weil damit keine abgrenzbare Zuordnung zu den DMP-Indikationen mehr möglich sei. Auch die Mitwirkungspflicht der Patientinnen und Patienten solle nicht komplett entfallen. Die AOK wird deutlicher: „Durch die Erweiterung der DMP-Zielgruppen und die geplante Absenkung der Qualitätsanforderungen wie beispielsweise den Verzicht auf verpflichtende Patientenschulungen befürchten wir eine Verwässerung der bestehenden DMP", so Carola Reimann. Es drohe eine Pathologisierung und Überversorgung für Risikopatienten zu Lasten der tatsächlich Erkrankten. Und es seien Mehrkosten für die GKV in „beitragsrelevanter Höhe" zu befürchten: Die AOK geht hier nach eigenen Schätzungen von 3,8 Milliarden Euro pro Jahr bei 34 Millionen zusätzlichen DMP-Teilnahmen und einer fünfjährigen Hochlaufphase aus.

Die Meinungen zu den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen der Apotheken sind geteilt. Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), stehe einer Ausweitung der Angebote auf neue Präventionsleistungen sehr aufgeschlossen gegenüber und werde sich konstruktiv in das anstehende parlamentarische Verfahren einbringen, kündigte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening an. Die Leistungen müssten aber auch vergütet werden. Wie die vorgesehenen Früherkennungsmaßnahmen im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen konzipiert werden sollten, sei noch unklar. Die KBV sieht das anders: „Medizinische Beratungen gehören eindeutig zur Heilkunde – und diese ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten“. Hier müsse das parlamentarische Verfahren korrigierend eingreifen.

Kabinettsentwurf Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)

Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind:

  • Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen, um Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkennen und behandeln zu können;
  • individuelle Einladungen durch die Krankenkassen zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 sowie zusätzliche Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren, zu denen ebenfalls die Kassen einladen – ergänzt um Gutscheine für eine erweiterte Beratung und Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken;
  • gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern, Ausweitung des Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung: künftig nicht nur bei „schwerer Tabakabhängigkeit“ und häufiger als alle drei Jahre.
  • Strukturierte Behandlungsprogramme, die Disease-Management-Programme (DMP), sollen weiterentwickelt, deren Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt werden. Der G-BA wird beauftragt, Anforderungen an ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm für behandlungsbedürftige Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen.
  • Apotheken werden verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden. Dafür sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden.

Weitere Informationen, Referenten- und Gesetzentwurf zum GHG finden Sie auf der. Website des BMG

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