Definitionen Was ist bzw. was tut die Ständige Impfkommission (STIKO)?
Die Ständige Impfkommission ist eine ehrenamtlich arbeitende Expertengruppe aus 12 bis 18 Mitgliedern, die sich mit Fragen zu Infektionskrankheiten und Schutzimpfungen beschäftigt und zu diesen Bereichen entsprechende Empfehlungen herausgibt.

Die Einrichtung der STIKO erfolgte 1972 beim damaligen Bundesgesundheitsamt in (West-)Berlin. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands trat das geltende Bundes-Seuchengesetz auch für die neuen Bundesländer in Kraft, deshalb wurde die Gruppe um Experten von dort erweitert. Seit der Auflösung des Bundesgesundheitsamtes im Jahr 1994 ist die STIKO beim RKI (Robert-Koch-Institut) in Berlin angesiedelt. Die Impfempfehlungen der Kommission wurden vom Bundesgerichtshof 2017 in einem Beschluss als „medizinischer Standard“ anerkannt.
Als rechtliche Grundlage für die STIKO gilt § 20 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), in dem sie 2001 verankert wurde. Sie untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, das die Mitglieder der Expertengruppe im Einvernehmen mit den Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer ernennt. An den Sitzungen und Beratungen der STIKO dürfen auch Fachleute aus den Bundes- und Landesministerien, des RKI sowie des Paul-Ehrlich Instituts teilnehmen. Letzteres ist das offizielle Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
Aufgabenbereiche der Ständigen Impfkommission
Die Kommission trifft sich in der Regel zweimal jährlich, um ihre Empfehlungen für die Durchführung von Impfungen und weiteren prophylaktischen Maßnahmen abzugeben. Im Vordergrund stehen dabei die Risiken und die Notwendigkeiten einer Schutzimpfung. Mögliche Auswirkungen werden rein epidemiologisch betrachtet, deshalb spielen Kosten-Nutzen-Rechnungen auf wirtschaftlicher Basis keinerlei Rolle.
Ein grundlegendes Ziel der STIKO ist die Herausgabe neuer Impfempfehlungen für Deutschland sowie die Anpassung bereits vorhandener Empfehlungen an aktuelle Entwicklungen bzw. neue Erkenntnisse aus der Forschung. Dabei wird nicht nur das Verhältnis zwischen Risiko und Nutzen einer Impfung für einzelne Personen berücksichtigt, sondern auch für die gesamte Bevölkerung. Die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit möglicher Impfstoffe unterliegen dabei bereits während des Zulassungsverfahrens einer genauen Prüfung.
Als erste Empfehlung wurde im Jahr 1972 die Einhaltung bestimmter Intervalle zwischen verschiedenen Schutzimpfungen veröffentlicht. Später folgten Empfehlungen für Krankheiten wie Masern und Tollwut (1974) oder Keuchhusten (1975). Seit 1976 erfolgt die regelmäßige Herausgabe des so genannten Impfkalenders.
Seit Einführung der Gesundheitsreform im April 2007 ist festgeschrieben, dass Impfungen, die von der STIKO empfohlen und vom Gemeinsamen Bundesausschuss – dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands - bestätigt wurden, von den Krankenkassen bezahlt werden müssen.
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