Definitionen Was ist das DVPMG?
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Durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege möchte das Bundesgesundheitsministerium mit gezielten Maßnahmen an die Vorarbeit das Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) und des Digitalen-Vorsorge-Gesetzes (DVG) anschließen.

Das von Gesundheitsminister Jens Spahn angestoßene Gesetz soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Geschehen soll dies neben der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur durch die Einführung neuer Digitalprozesse. Insgesamt zielt das Maßnahmenpaket darauf ab, digitale Systeme für die Gesundheits- und Pflegebranche besser nutzbar zu machen.
Darüber hinaus schafft das DVPMG die Grundlage dafür, dass digitale Patientenanwendungen (DiGA & DiPA) in Zukunft genutzt werden können. Damit erhalten Patientinnen und Patienten durch ein solches eHealth-Gesetz ebenfalls ein Recht auf Kostenerstattung für die Nutzung von Apps für die Gesundheit bzw. die Pflege.
Was regelt das DVPMG im Einzelnen?
Mit einem eHealth-Gesetz wie dem Gesetz zur Digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) macht die Digitalisierung im Gesundheitswesen einen großen Schritt nach vorne. Umso interessanter ist ein Blick auf die genauen Inhalte:
- Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI): Durch den Ausbau der Telematikinfrastruktur wird der Austausch von Daten zwischen Patienten und Ärzten erleichtert - speziell, wenn es um wichtige Gesundheitsdaten geht. Diese Maßnahme gilt als Basis für den flächendeckenden Ausbau der Telemedizin mittels digitaler Medien sowie dazu passende Vergütungsmodelle für das Gesundheitspersonal.
- ePA (elektronische Patientenakte): Durch den Anschluss an die Telematikinfrastruktur können Ärzte bzw. Patienten die betreffenden Daten in eine ePA (elektronische Patientenakte) speichern. Mit der Einführung des DVPMG ist die bisher freiwillige Maßnahme nun verpflichtend.
- E-Rezept: Schon im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PSG) wurde das E-Rezept verankert. Dieses soll ab 2022 verpflichtend für die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente eingeführt werden. Das DVPMG erweitert diesen Umstand. Somit sollen künftig auch E-Rezepte für außerklinische Intensivpflege, Heil- und Hilfsmittel sowie für häusliche Pflege ausgestellt werden.
- Digitale Pflegeberatung: Mit dem DVPMG erweitert sich die Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI um ein digitales Element. Allerdings ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, wie dieses digitale Element zur digitalen Pflegeberatung ausfallen soll.
- Erstattung von digitalen Pflegeanwendungen (DiPA): Auf Antrag erstattet die Pflegekasse digitale Pflegeanwendung, solange diese im Verzeichnis des BfArM geführt werden. Im Rahmen eines neuen Verfahrens wird nun geprüft, welche Pflegeanwendungen für Nutzer sinnvoll sind und welche Anwendungen erstattet werden können. Voraussetzung für die Erstattung auf Antrag ist ein anerkannter Pflegegrad.
- Erstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA): Bereits jetzt sind durch das DVG „Apps auf Rezept“ möglich. Mit dem neuen Gesetz werden künftig weitere Leistungen von Hebammen und anderen Heilmittelerbringern im Rahmen digitaler Gesundheitsanwendungen vergütet. Dazu zählen etwa Ergotherapeuten, Podologen oder Physiotherapeuten.
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