Definitionen Was ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz?

Autor / Redakteur: Soffel1409 / Manfred Klein |

Im Frühjahr 2019 soll das Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz: TSVG, in Kraft treten. Ziel ist die schnellere Terminvergabe für gesetzlich Versicherte sowie die Verbesserung der ärztlichen Versorgung.

TSVG – Schnellere Terminvergabe für Patienten
TSVG – Schnellere Terminvergabe für Patienten
(© aga7ta – Fotolia)

Am 13. Dezember 2018 wurde der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer 1. Lesung im Bundestag beraten. Das TSVG, das offiziell die Bezeichnung „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ trägt, umfasst die folgenden Eckpunkte:

--> schnellere Terminvergabe für Gesetzlichversicherte

--> Mindestsprechstundenangebot für niedergelassene Ärzte

--> mehr Zusatzangebote

--> elektronische Patientenakte

--> mehr Ärzte in ländlichen Regionen.

Ein wichtiger Gesichtspunkt zu Verbesserung der Versorgung ist auch der Ausbau des Einsatzes digitaler Technologien im Gesundheitswesen, abgekürzt mit dem Begriff eHealth.

Schnellere Terminvergabe für Gesetzlichversicherte

Gesetzlich Versicherte sollen durch das TSVG schneller Termine erhalten. Dafür sollen aus den aktuellen Terminservicestellen Servicestellen für die ambulante Versorgung und für Notfälle werden. Sie sollen nicht nur Terminvermittlungen übernehmen und bei der Suche nach Ärzten unterstützen, sondern auch Notfälle an Arztpraxen oder Notfallambulanzen weiterleiten. Außerdem soll die Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr besetzt werden.

Mindestsprechstundenangebot für niedergelassene Ärzte

Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) soll die ärztliche Versorgung, vor allem in ländlichen Regionen, verbessern. Daher wird darin geregelt, dass Ärzte zukünftig mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten müssen. Auch für Fachärzte sollen fünf offene Sprechstunden wöchentlich zur Pflicht werden. Die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Internet veröffentlich.

Mehr Zusatzangebote

Das TSVG hat weiterhin das Ziel, Ärzte zu motivieren, mehr Zusatzangebote anzubieten. Um dies zu erreichen, erhalten die Ärzte Zuschläge und extrabudgetäre Vergütungen. Beispielsweise wird die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt belohnt. Auch die Kommunikation zwischen Arzt und Patient, die sogenannte sprechende Medizin, soll zukünftig vergütet werden.

Elektronische Patientenakte

Ab 2021 soll es eine elektronische Patientenakte geben, auf die auch Patienten einen mobilen Zugriff haben sollen. Der Grundstein dafür wurde bereits 2015 durch das eHealth-Gesetz gelegt. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze, kurz: eHealth-Gesetz, regelt die Umsetzung IT-gestützer Verfahren im Gesundheitswesen von Deutschland.

Mehr Ärzte in ländlichen Regionen

Damit auch unterversorgte Regionen zukünftig besser ärztlich versorgt sind, sollen Ärzte mit regionalen Zuschüssen gelockt werden. Kassenärztliche Vereinigungen müssen außerdem im Falle einer Unterversorgung Versorgungsalternativen anbieten.

Weitere Gesichtspunkte

Zur besseren medizinischen Versorgung sollen außerdem Menschen mit HIV-Infektionsrisiko Anspruch auf eine Präexpositionsprophylaxe erhalten, der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung erweitert werden sowie Impfstoffe aller Hersteller für Patienten zur Verfügung stehen.

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