Gesundheitswesen Das Digital-Health-Jahr 2025

Von Susanne Ehneß 2 min Lesedauer

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Zum Jahreswechsel gibt es vielerorts Änderungen, gerade im Gesundheitswesen. Gleich zu Beginn des Jahres wird die elektronische Patientenakte starten.

Next Step 2025: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran.(©  doomu – stock.adobe.com)
Next Step 2025: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran.
(© doomu – stock.adobe.com)

„Im Jahr 2025 stellen wir entscheidende Weichen für eine effiziente und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit der elektronischen Patientenakte für alle verbessern wir deutlich die Qualität der Behandlung und die Forschung in der Medizin“, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Damit spricht er eine Neuerung an, die ein wichtiger Baustein bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist: die elektronische Patientenakte (ePA).

Elektronische Patientenakte

Die ePA wird ab 15. Januar 2025 zur Pflichtanwendung, jedenfalls vonseiten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl: Widersprechen sie nicht, bekommen Sie die ePA automatisch gestellt. Der Widerspruch kann übrigens nicht nur zu Beginn, sondern jederzeit eingereicht werden.

TI-Messenger

Mitte des Jahres startet der TI-Messenger in der ePA, der die Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten verändern wird. Wie genau, haben Marie Ruddeck und Timo Frank von der gematik in unserem Podcast erzählt.

DiGA

Die Prüfung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) soll vereinfacht werden. Ab 1. Januar 2025 müssen Hersteller die Informationssicherheit ihrer DiGA nicht mehr in einem einzelfallbezogenen, aufwändigen Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen. Laut Bundesgesundheitsministerium sind die Hersteller künftig zur Vorlage eines Zertifikats über die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit verpflichtet, das nach einer umfassenden Prüfung der Anwendung durch das BSI ausgestellt wird.

Assistierte Telemedizin

Im zweiten Quartal wird die Umsetzung der assistierten Telemedizin in Apotheken beginnen. Zuvor – bis Ende März – müssen sich der GKV-Spitzenverband und die Apotheker über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungsregelungen austauschen. Ziel ist beispielsweise, dass Apotheken medizinische Routineaufgaben übernehmen können.

Telemedizinische Unterstützung soll zudem verstärkt in den Bereichen Pflege, Notarztdienst und Krankenhaus eingesetzt werden und ist beispielsweise auch im Gesetzentwurf zur Notfallversorgung verankert.

Krankenhausreform

Eine radikale Veränderung markiert die Krankenhausreform, die kürzlich den Bundesrat passiert hat. Lauterbach: „Mit der Krankenhausreform starten wir den grundlegenden Umbau der stationären Versorgung. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie bundesweit – auch auf dem Land – gut versorgt werden, dass ihnen im Notfall schnell geholfen wird, und dass komplizierte Operationen nur erfahrene Ärzte in Spezial-Kliniken durchführen.“ Der Umbau soll 2025 schrittweise beginnen, bis Ende 2026 werden die Bundesländer Leistungsgruppen zuweisen, und bis 2028 wird das Finanzierungssystem umgestellt.

Forschungsdatenzentrum

Anfang 2025 wird das „Forschungsdatenzentrum Gesundheit“ (FDZ) seine Arbeit aufnehmen und sich mit der intelligenten Nutzung von Gesundheitsdaten befassen. Das FDZ ist eine Weiterentwicklung der Datenaufbereitungsstelle beim früheren DIMDI, das mittlerweile im BfArM aufgegangen ist. In das FDZ sollen sämtliche Abrechnungsdaten der gesetzlich Versicherten sowie Daten der elektronischen Patientenakten – sofern vorhanden – pseudonymisiert einfließen.

Diabetes-Behandlung

Bis zum 31. März 2025 soll der Gemeinsame Bundesausschuss die Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme mit digitalisierten Versorgungsprozessen festlegen – unter Einbeziehung der ePA, des elektronischen Medikationsplans, der Kommunikation im Medizinwesen (KIM), des TI-Messengers (TIM) und von Videosprechstunden.

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