DVPMG Die Pflegesituation im Krankenhaus muss besser werden

Ira Zahorsky |

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Viel Bürokratie, wenig Zeit für die Patienten: Das ist der Alltag des Pflegepersonals im Krankenhaus. Die Digitalisierung kann ein bisschen Entlastung bringen.

Gute Pflege an jedem Krankenbett durch eine digitale Pflegepersonalbedarfsermittlung fordert der GKV-Spitzenverband.
Gute Pflege an jedem Krankenbett durch eine digitale Pflegepersonalbedarfsermittlung fordert der GKV-Spitzenverband.
(Bild: © Photographee.eu-stock.adobe.com)

Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) trat am 9. Juni 2021 in Kraft. Ein Punkt des Gesetzes ist die Neueinführung von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA), die von der Sozialen Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Digitale Pflegeanwendungen können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern, und dadurch zur Entlastung des überlasteten Pflegepersonals beitragen.

Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für die Pflege nutzbar.

Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister

Pflege an ambulante Fachkräfte outsourcen

Auch Softwareprogramme, mit denen ambulantes Pflegepersonal Patienten nach einem Klinikaufenthalt beispielsweise mithilfe einer Wundversorgungs-Software betreut, schaffen Kapazitäten.

Die Schaffung bedarfsgerechter Strukturen ist ein Schlüssel, um die Pflegesituation dauerhaft zu verbessern.

Stefanie Stoff-Ahnis, GKV-Spitzenverband

Denn ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus bringt dem Unternehmen zwar Geld, bindet aber unnötigerweise Pflegekräfte. „Die so freigewordenen Pflegekräfte stehen dann beispielsweise in Spezialkliniken zur besseren Krebsversorgung ebenso zur Verfügung wie in Landkrankenhäusern, die wir für die flächendeckende Versorgung zum Beispiel mit Kinderheilkunde brauchen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Digitale Pflegepersonalbedarfsermittlung

Der Verband fordert außerdem eine moderne Pflegepersonalbedarfsermittlung, die digital und ohne Zusatzdokumentation anhand einer einheitlichen Pflegedokumentation generiert wird. „Für die Zukunft brauchen wir endlich ein zuverlässiges Instrument zur Messung des tatsächlichen Pflegepersonalbedarfs auf jeder Station in jedem Krankenhaus. Blinde Flecken darf es nicht mehr geben“, so Stoff-Ahnis. „.Im Durchschnitt der 1.300 Krankenhäuser, für die Pflegepersonaluntergrenzen gelten, sind 12 Prozent aller Schichten unterbesetzt. Nicht mal das Mindestmaß an Pflegepersonal ist dort vorhanden. Das ist für die Patientinnen und Patienten und für das Pflegepersonal eine gesundheitsgefährdende Zumutung“, kritisiert das GKV-Vorstandsmitglied.

Nachdem der Gesetzgeber die Grundlage für die Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs geschaffen hat, müssen sich nun die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV Spitzenverband über Inhalte der Beauftragung und den Zeitplan für die Entwicklung des neuen Instruments durch die Wissenschaft verständigen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Entwicklung und Erprobung des neuen Pflegepersonalbemessungsinstruments bis Ende 2024 abgeschlossen sein müssen.

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