Die elektronische Patientenakte ist in den Modellregionen ausgerollt worden. Das Feedback? Gemischt positiv. Welche Lehren die Leistungserbringer für den bundesweiten Start mitnehmen können und was in einem offenen Brief gefordert wird.
Vor dem deutschlandweiten Rollout der ePA wird diese in den Modellregionen Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Franken auf Herz und Nieren geprüft.
… doch der nächste folgt sogleich. Der Plan, den Rollout der elektronischen Patientenakte zunächst auf drei – geographisch und demographisch – durchweg unterschiedliche Modellregionen zu beschränken, scheint allem Anschein nach aufgegangen zu sein. Schließlich bekommt man ein ziemlich gutes Abbild der Gesellschaft, wenn man mit Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands, mit Nordrhein-Westfalen ein Bundesland, in welchem sich Ballungszentrum an Ballungszentrum schmiegt und mit Franken eine Region auswählt, die – bis auf wenige Ausnahmen – eher rural geprägt ist.
Die ePA wird vorwiegend positiv aufgenommen
Ersten Feedbacks von Krankenkassen und Leistungserbringern zufolge, haben sich lediglich zwischen fünf und sechs Prozent aller Versicherten seit dem Start der ePA Mitte Januar dazu entschlossen, aktiv zu widersprechen.
Als Redaktion haben wir eine kleine Umfrage auf dem sozialen Netzwerk LinkedIn durchgeführt. Dabei haben wir die Followerinnen und Follower von Healthcare Digital gefragt, ob sie die elektronische Patientenakte nutzen werden. Als Antwortmöglichkeiten hatten wir ein definitives Ja, ein abwartendes Ja, ein Nein aus Datenschutzgründen sowie ein definitives Nein definiert. Trotz der Digitalisierungsblase, in der sich sowohl wir als auch der Großteil derer befinden, die uns auf diesem Portal folgen, konnten keine großen Abweichungen zum bisherigen „Bundesdurchschnitt“ festgestellt werden. Etwas weniger als drei Viertel der Befragten wählten die erste Antwortmöglichkeit, die zweite Möglichkeit wurde von 14 Prozent ausgewählt. Im Bereich der „Nichtnutzung“ entfielen acht Prozent auf „Nein – aus Datenschutzgründen“ und schlussendlich – äquivalent zu den Angaben der Krankenkassen – die verbleibenden fünf Prozent auf den definitiven Opt-Out.
Statement AOK-Bundesverband
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende: „Digitale Großprojekte, das wissen wir mittlerweile auch, brauchen einen langen Atem und erfordern ständige Nacharbeiten. Dass noch eine längere Wegstrecke zu gehen und viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist, zeigen auch die jüngsten kritischen Wortmeldungen aus der Ärzteschaft. Um den praktischen Nutzen zu vermitteln, müssen die Mehrwerte der ePA erlebbar werden, und das Handling der ePA muss sich einspielen. Das wird noch dauern und gilt übrigens für Ärzte und Versicherte gleichermaßen. Das Digitalisierungsdefizit im deutschen Gesundheitssystem ist gigantisch. Darum ist es eine sehr gute Nachricht, dass es jetzt endlich losgeht mit der ePA für alle. Es ist offensichtlich, dass sie in puncto Transparenz, Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Zugang, Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung unschätzbare Vorteile bietet, die wir endlich nutzen sollten. Wir haben Nachholbedarf!“
Weichen für den bundesweiten Rollout gestellt?
Beinahe hätte der Hamburger Chaos-Computer-Club – Deutschlands wohl bekanntestes Hacker-Kollektiv – den Verantwortlichen der ePA einen Strich durch die Rechnung gemacht. In besinnlicher Festtagsmanier hatten die hackenden Hanseaten kurz vor Jahresende aufgedeckt, dass es mit der Sicherheit in einigen Teilbereichen der ePA-Entwicklung nicht all zu genau genommen wurde. Mit relativ geringem Aufwand konnten sie Zugriff auf beinahe alle ePAs erlangen und neben persönlichen Gesundheitsdaten und Befunden auch Medikationspläne und teilweise E-Rezepte einsehen. Rechtzeitig zum Start in den Modellregionen gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Entwarnung. „Die Daten der Bürger sind sicher vor Hackern“, betonte er in einer Arztpraxis in Köln, in welcher ihm die ePA vorgeführt wurde. Eine durchaus andere Meinung zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte teilten hingegen zahlreiche Verbände und Leistungserbringer. Diese taten sie in einem gemeinsamen offenen Brief an Lauterbach kund, in welchem sie forderten, den Start der ePA an eine positive Gesamtevaluation aus der Testphase heraus zu koppeln. Zu den Unterzeichnern zählten neben Verbänden wie der deutschen Aidshilfe, der deutschen Depressionsliga oder dem Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS) auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Piratenpartei sowie der Chaos-Computer-Club.
Statement Freie Ärzteschaft e.V.
Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin und stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, sagte anlässlich der aufgezeigten Sicherheitslücken durch Datensicherheitsexperten auf dem Chaos Communication Congress (CCC) in Hamburg: „Das Narrativ von der sicheren ePA ist damit kurz vor der Einführung am 15. Januar 2025 gescheitert. Und in Anbetracht dessen, dass es bei den Krankheitsdaten um die sensibelsten Daten der Menschen überhaupt geht, ist eine Einführung bei bestehenden systematischen Sicherheitslücken absolut verantwortungslos. Schlimm ist besonders, dass Fehler in der Sicherheitskonstruktion teilweise schon seit Jahren bekannt und trotzdem von der Gematik in der vorliegenden Spezifikation offenbar nicht geschlossen worden sind.“ Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft, ergänzte dazu folgende Kritik: „Es kann also künftig der Mitarbeiter einer medizinischen Fußpflegepraxis lesen, was der Psychiater oder der Urologe geschrieben haben – damit ist die ärztliche Schweigepflicht nur noch Geschichte. Auch aus diesem Grund fordern wir den sofortigen Stopp des Rollouts der geplanten Patientenakte!“
Eine der Kernforderungen des offenen Briefs war, dass der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte erst erfolgen dürfe, wenn von allen Akteuren – namentlich genannt wurden Patienten, Leistungserbringer sowie Organisationen des digitalen Alltags – aus den Modellregionen Erfahrungswerte sowie mögliche Bedenken in den finalen Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Bislang hätten lediglich einige dieser Akteure ein Rederecht in den (entscheidenden) Gremien der Gematik. Weiterhin bemängeln die Unterzeichner, dass das Modell ePA mit einem transparenten Umgang mit Gesundheitsdaten stehe und falle. Insbesondere die, in ihren Augen, zu einseitige Berichterstattung von Seiten der Krankenkassen würde viele Versicherte eher verunsichern. Ab Mitte Februar wird sich zeigen, ob das Vertrauen der Verantwortlichen in das Produkt elektronische Patientenakte ausreicht und ob bald alle GKV-Mitglieder Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten erhalten.
Zahlen, Daten und Fakten zur ePA
• 2003: Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) initiierte die Idee der E-Akte mit der Ankündigung der elektronischen Gesundheitskarte und der Digitalisierung des Gesundheitssystems.
• 29. Dezember 2015: Inkrafttreten des E-Health-Gesetzes – erste Schritte für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) und digitale Anwendungen im Gesundheitswesen.
• 1. Januar 2021: Krankenkassen bieten eine App zur Nutzung der ePA an; Beginn der Test- und Einführungsphase in Arztpraxen.
• 1. Juli 2021: Verpflichtende Ausstattung aller Arztpraxen mit den nötigen Komponenten zur Nutzung der ePA; flächendeckender Start der ePA-Nutzung.
• 14. Dezember 2023: Verabschiedung des Digital-Gesetzes, dessen Kernelement die „ePA für alle“ ist. Erster Schritt: Einführung der digitalen Medikationsliste.
• 15. Januar 2025 – Rollout: Die „ePA für alle“ wird für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt, sofern sie nicht widersprechen.
• Parallel dazu: Erprobungsphase der ePA in Modellregionen (Hamburg, Franken, NRW); nach erfolgreicher Erprobung bundesweite Nutzung in Praxen, Krankenhäusern und Apotheken.
• 15. Februar 2025: Bei positivem Feedback aus den Modellregionen: Geplanter deutschlandweiter Rollout der ePA.
• Ab Sommer 2025: Einführung des elektronischen Medikationsplans und weiterer medizinischer Inhalte in der ePA (unter anderem die elektronische Patientenkurzakte).
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.