Der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zufolge sind beinahe die Hälfte aller Arztpraxen in Berlin technisch nicht dazu in der Lage, ein E-Rezept auszustellen. Sie fordert daher ein sofortiges Umdenken der Verantwortlichen.
Nur etwa die Hälfte aller Berliner Arztpraxen kann das E-Rezept technisch nutzen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Ab dem ersten Januar 2024 ist die Verwendung des E-Rezepts Pflicht. Stand jetzt – Anfang Juli 2023 – sind nur rund die Hälfte aller Arztpraxen in der Bundeshauptstadt Berlin mit den dafür notwendigen technischen Gerätschaften, wie etwa Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI), ausgestattet. Dies hat eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ergeben.
Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kurzfristig verkündete Einführung des E-Rezepts via elektronischer Gesundheitskarte (eGK) zum ersten Juli diesen Jahres sorgt – nicht nur in diesem Kontext – für zusätzlichen Unmut bei den Verantwortlichen. Selbst wenn alle Praxen mit den entsprechenden Geräten versorgt wären, würde es dennoch an den Anbietern für Praxisverwaltungssoftware scheitern, da diese die notwendige Software bislang noch nicht im ausreichenden Umfang bereitstellen konnten, heißt es aus Vorstandskreisen der KV Berlin.
Was das für die Praxen bedeutet und wie die Politik helfen kann
Grundsätzlich würden die Berliner Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Digitalisierung im Kern befürworten – man wolle und könne jedoch kein „Hau-Ruck-Verfahren“ unterstützen, heißt es weiter. Als grundsätzliches Problem wird insbesondere die verhältnismäßig kurze Zeitspanne von weniger als einem halben Jahr betrachtet, bis im gesamten Stadtgebiet die Rahmenbedingungen für einen operativen Einsatz des E-Rezepts geschaffen sein müssen. Andernfalls haben die entsprechenden Praxen mit Repressalien, wie etwa Honorarabzügen zu rechnen. Gerade bei kleineren Praxen könnte das eine Gefährdung der Existenz bedeuten. Der Vorstand der KV Berlin fordert daher ein Umdenken in der Politik – „und zwar sofort“.
Die Störungen im Betriebsablauf der gematik in den vergangenen Tagen, die einen kurzzeitigen Totalausfall der TI zur Folge hatten, könnten den Verantwortlichen der KV Berlin in die Karten spielen. Man könne die „Schnellschüsse des Gesundheitsministeriums“ nicht in der gewünschten Zeit umsetzen. Schließlich müsse man sich als kleinsten Nenner darauf verlassen können, dass die Telematikinfrastruktur an sich reibungslos funktioniert.
Die geforderte Quote des BGM, dass 80 Prozent der Apotheken in Deutschland bis Ende Juli 2023 das E-Rezept einlösen können sollen, wirkt in Anbetracht der Berliner Situation sportlich und verlangt eine reibungslose und orchestrierte Zusammenarbeit von Politik, Ärzteschaft und Apothekern gleichermaßen.
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Stand vom 30.10.2020
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