Krankenkassen dürfen ihre Versicherten ab sofort nicht mehr per VideoIdent-Verfahren authentifizieren, wenn diese die Telematikinfrastruktur nutzen wollen. Grund dafür sind Sicherheitsmängel.
Bei der Authentifizierung für TI-Nutzung ist das VideoIdent-Verfahren bis auf Weiteres unzulässig
Um die Versicherten etwa für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte zu authentifizieren, konnten Krankenkassen bisher das sogenannte VideoIdent-Verfahren anbieten. Versicherte musste dabei ihre Ausweisdokumente per Video- oder Smartphonekamera filmen und parallel dazu ihr Gesicht zeigen. Nun hat die Gematik dieses Identifikationsverfahren für unzulässig erklärt. Externe Sicherheitsexperten hatten die Organisation auf schwerwiegende Sicherheitslücken hingewiesen. „Die nachweislich gravierenden Sicherheitsmängel sind nicht mit dem hohen Schutzbedarf bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Einklang zu bringen“, so die Gematik. Welche Sicherheitsmängel genau vorliegen, wurde nicht bekannt gegeben.
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass das VideoIdent-Verfahren Schwierigkeiten bereitet. Gerade erst hatte der IT-Sicherheitsexperte Martin Tschirsich anschaulich demonstriert, wie sich sich die Funktion beim digitalen Führerschein von Verimi austricksen lässt. Selbst erfundene Ausweisdaten wurden in diesem Fall akzeptiert.
Welche Alternativen gibt es?
Auf eine Teilnahme an der Telematikinfrastruktur muss deshalb jedoch niemand verzichten. „Alle anderen Verfahren, welche die Online-Ausweisfunktion nutzen, sind ebenso weiterhin zulässig wie jene Verfahren, die eine Prüfung des Ausweises vor Ort beinhalten (z.B. in der Geschäftsstelle einer Krankenkasse oder mittels PostIdent-Zustellung der Deutschen Post AG)“, erklärt die Gematik. Zudem arbeite man aktuell zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium daran, zusätzliche Verfahren bereitzustellen, die eine vor-Ort-Begutachtung des Ausweises beinhalten.
Ob das VideoIdent-Verfahren wiederkommen wird, bleibt indes ungewiss. Zunächst müssten die Anbieter konkrete Nachweise erbringen, „dass ihre Verfahren nicht mehr für die gezeigten Schwachstellen anfällig sind“, so die Gematik.
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Stand vom 30.10.2020
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