Gesundheits-App Hautkrankheiten per Smartphone abklären

Autor Julia Mutzbauer

Über die seit 2016 gegründete Online-Plattform des Schweizer Start-ups OnlineDoctor können Patienten Fotos von erkrankten Hautstellen per Smartphone an ihren Hautarzt schicken und so innerhalb von maximal 48 Stunden eine Beurteilung erhalten. Nun will das Unternehmen auch den deutschen Markt erobern.

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Mithilfe der App-Anwendung von OnlineDoctor können Patienten ihre Hautprobleme per Smartphone-Foto an ihren Hautarzt senden
Mithilfe der App-Anwendung von OnlineDoctor können Patienten ihre Hautprobleme per Smartphone-Foto an ihren Hautarzt senden
(© OnlineDoctor)

Das Schweizer Start-up OnlineDoctor will mit seiner Online-Plattform für Hautprobleme von Hamburg aus auch in Deutschland durchstarten. „Der Fachbereich eignet sich wie kaum eine andere medizinische Disziplin für eine ärztliche Einschätzung per Bild. Sehr viele Hautkrankheiten lassen sich per Blickdiagnose erkennen, zudem sind im Gegensatz zu anderen Fachrichtungen meist keine Blutproben oder ähnliches notwendig“, erklärt Leonie Sommer, Geschäftsführerin bei OnlineDoctor am Standort Deutschland.

Dies werde durch die Fallabschlussquoten von 85 Prozent aus der Schweiz belegt. Laut dem Schweizer-Pionier müssten nur 15 Prozent der Patienten nach der Einschätzung durch einen FacharztIn von OnlineDoctor tatsächlich persönlich in der Praxis vorstellig werden. Das biete enorme Vorteile und Potentiale für beide Seiten.

Seine Wachstumsziele will das Unternehmen durch die Partnerschaft mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), in dem 90 Prozent der deutschen Hausärzte organisiert sind, umsetzen. Laut OnlineDoktor konnten bereits mehr als 150 Dermatologen in Deutschland für diese Anwendung begeistert werden.

Die Anwendung

Das Unternehmen erläutert: „Auf OnlineDoctor.de können Patienten und Patientinnen ihren Wunsch-DermatologenIn auswählen. Mithilfe eines eigens entwickelten Chatbots werden im nächsten Schritt Informationen zum Hautproblem abgefragt. Nachdem der Nutzer drei Bilder vom Hautproblem hochgeladen und die Gebühr von 39 Euro bezahlt hat, wird die Anfrage abgeschickt. Innerhalb von 48 Stunden kommt eine erste Einschätzung samt Handlungsempfehlung. Die erhobenen Daten werden über SSL/TLS verschlüsselt und ausschließlich auf Deutschen Servern gespeichert“.

Für die Sicherheit der Nutzerdaten soll eine aus dem eBanking bekannte Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgen. „Patienten und Patientinnen erhalten sowohl eine eMail mit einem Link, der die Handlungsempfehlung enthält, als auch einen sechsstelligen SMSCode, mit dem diese heruntergeladen werden kann“, so der Anbieter.

„Einen Termin beim Hautarzt zu bekommen, ist nicht immer einfach. Dazu haben immer mehr Orte und Regionen keine ausreichende Versorgungsstruktur an niedergelassenen ÄrztenInnen. Hier kann OnlineDoctor eine ideale Entlastung und Ergänzung des Systems sein“, so Sommer. Dr. Klaus Strömer, Präsident des BVDD bestätigt: „Der Beruf wandelt sich. Niedergelassene ÄrzteInnen wünschen sich flexiblere Arbeitszeiten und einen effektiveren Einsatz ihrer Zeit. Fragen jenseits der Kernöffnungszeiten beantworten zu können, ist ein großer Vorteil“.

Beispiele aus der Praxis

„Wir machen dermatologische Expertise für jeden zugänglich“, so die Geschäftsführerin. Von der Möglichkeit, ein Hautproblem schnell online prüfen zu können und sich die lange Wartezeiten für Termine zu sparen, profitierten auch Patienten, die nicht mobil seien. „Ein Patient schickte Bilder einer starken Entzündung am Stumpf seines amputierten Beines – ihm konnte innerhalb weniger Stunden geholfen werden“, beschreibt der Gründer von OnlineDoctor, Paul Scheidegger. Ein weiteres Beispiel dafür sei das eines Häftlings. „Er hatte eine ziemlich große Warze am Penis und litt wie verrückt“, so Scheidegger. Statt den Straftäter mit Polizeieskorte in die Praxis zu bringen, sei der Fall per Handyfoto gelöst worden. „Durch eine Salbe heilte die Warze schnell ab“, berichtet Scheidegger und fügt hinzu: „Dies sind Einzelfälle, aber sie zeigen, wie die Plattform Kosten- und Zeitaufwand reduziert.“

Die Geschäftsführerin ergänzt: „Es ist viel empfehlenswerter, über OnlineDoctor eine erste fachärztliche Einschätzung einzuholen als pflegebedürftige oder schwer kranke Menschen den Anstrengungen eines Praxisbesuchs auszusetzen. Wir sehen hier großes Wachstumspotential für OnlineDoctor“.

Erstattungsfähigkeit

Laut OnlineDoctor können Privatversicherte die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten der Online-Konsultation zum jetzigen Zeitpunkt selbst tragen. „Wir wünschen uns natürlich die Erstattungsfähigkeit für alle unsere NutzerInnen. Wir sind sicher, dass die Krankenkassen die enormen Vorteile schnell erkennen werden“, sagt Sommer. Die CSS – eine der größten Kassen der Schweiz –übernehme bereits Checkups und erstatte anteilig.

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