eAU und eRezept Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Von Natalie Ziebolz |

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Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Einführung des eRezepts auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Anwendung sei noch zu unausgereift. Auch bei der Einführung der eAU kommt es zu Verzögerungen. Beides brächte das Gesundheitswesen sowieso kaum voran – im Gegensatz zur ePA.

Die Testphase für das Arbeitgeberabrufverfahren der eAU wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert
Die Testphase für das Arbeitgeberabrufverfahren der eAU wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert
(© M. Schuppich – stock.adobe.com)

Bereits kurz nach Jahresbeginn hat das Bundesgesundheitsministerium die flächendeckende Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) verschoben. Sowohl Leistungserbringer als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten darum gebeten, da die Ergebnisse der Testphase nicht aussagekräftig waren. Die Testphase wurde daher zunächst bis Mitte des Jahres verlängert.

Nun kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf einer Veranstaltung der KBV jedoch eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an, denn digitale Anwendungen müssten „einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Projekt komplett auf Eis liegt. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigt, geht es lediglich darum, die Testphase so lange auszuweiten bis die Anwendung ausgereift ist. Wann das sein wird, bleibt offen.

Stufenweise Einführung der eAU

Ähnlich verhält es sich mit der eAU: Auch diese wurde nicht gänzlich gestoppt. Aktuell befindet sich das Projekt in der zweiten Stufe. In dieser geht es darum, die digitale Weiterleitung der AU-Daten durch die Krankenkasse an den Arbeitgeber zu initiieren. Die Nutzung des Arbeitgeberabrufverfahrens sollte ursprünglich ab spätestens 1. Juli 2022 verpflichtend sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte jedoch im Rahmen parlamentarischer Beratungen zur Covid-19-Pandemie kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht. Diesem wurde stattgegeben und damit die verpflichtende Einführung nochmals um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Die aktuell laufende Pilottestphase zur Erprobung des Arbeitgeberabrufverfahrens wurde somit bereits vorzeitig um sechs Monate verlängert.

Die erste Stufe der eAU, die digitale Weiterleitung der Bescheinigung von den Praxen an die Krankenkassen soll laut Gesundheitsministerium bis 30. Juni 2022 flächendeckend umgesetzt sein.

ePA im Fokus

Lauterbach hat jedoch auch klar gemacht, dass eAU und eRezept keine Applikationen seien, bei denen Ärzte und Patienten sagen, „das bringt uns jetzt nach vorn“. Einen Nutzen sieht er hingegen in der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Digitalisierung von Befunden und Untersuchungen helfe etwa wenn eine Zweitmeinung gefragt ist. Durch die ePA müssten dann keine dicken Aktenordner durchforstet werden. Nötig sei dafür jedoch auch eine Suchfunktion, mit der Ärzte in der ePA abgelegte Befunde schnell scannen könnten. „Es nützt mir aber nichts, wenn ich da nur PDF habe“, so Lauterbach.

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