Mit Telemonitoring chronisch Erkrankten helfen „Einfach mal Zeit aufholen in Deutschland für die digitale Transformation“
Bereits in ihrer Stellungnahme zum Digitalgesetz hat die DGTelemed ein neues Bewertungsverfahren für Telemonitoring gefordert. Warum das grundlegend ist und welche Rolle Telemonitoring bei der Überwachung chronisch Erkrankter spielen kann, wurde auf einer Pressekonferenz erklärt.

Das Potenzial von Telemonitoring zur Verlaufskontrolle von Krankheiten wie Asthma oder Diabetes bleibe mit dem geplanten Digitalgesetz ungenutzt, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed). Dabei gehe es hier um chronische Volkskrankheiten, so Prof. Dr. Gernot Marx, Vorstandvorsitzender der DGTelemed, im Rahmen einer Pressekonferenz im August. Die Zahlen sprechen für sich: 7, 1 Millionen Menschen in Deutschland leiden an Diabetes Typ 2. Bei Asthma und Schlafapnoe sind es jeweils 3, 5 Millionen.
Diese chronisch Erkrankten benötigen eine fortlaufende Überwachung, damit auf mögliche Verschlechterungen reagiert werden kann. Derzeit geschieht das zum einen in Form von Kontrollterminen in der Arztpraxis – regelmäßig, aber eben nicht kontinuierlich. Parallel kontrollieren die Betroffenen in der Regel aber ihre Vitalwerte wie z. B. Blutzucker, Blutdruck oder Sauerstoffsättigung fortlaufend mit Hilfe mobiler Geräte. Viele diese Geräte sind bereits digitalisiert, häufig auch mit Apps verknüpft. Die naheliegende Lösung ist also, diese Daten direkt zur ärztlichen Überwachung mittels Telemonitoring zu nutzen.
Der Ansatz ist auch nicht neu, sondern sogar schon evaluiert und in die Regelversorgung überführt, aber nur für eine Indikation: die chronische Herzinsuffizienz.
Telemonitoring: ein neuer Prozess, keine neue Methode
Es gehe nun darum, Telemonitoring neben der Herzinsuffizienz für weitere Indikationen in die Regelversorgung zu bekommen, erläutert Marx, allerdings nicht für jede Indikation einzeln, da für jedes dieser Zulassungsverfahren mit bis zu fünf Jahren zu rechnen sei – Zeit, die viele Patientinnen und Patienten nicht haben. Man müsse sehen, „dass wir wirklich das Ganze bündeln und einfach mal Zeit aufholen in Deutschland für die digitale Transformation“,so Marx.
Dazu brauche es ein arztgeführtes Telemonitoringsystem, Telemedizinische Zentren als Ergänzung, vor allem aber ein neues Bewertungsverfahren, denn Telemonitoring sei keine neue Methode, sondern ein neuer Prozess. Dass die Messung der einzelnen Parameter einen Nutzen bringe, müsse nicht mehr nachgewiesen werden, es gehe lediglich darum, einen analogen in einen digitalen Prozess umzustellen. Oder, wie es Günther von Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzende der DGTelemed, formulierte: die Überwachungsprozesse von „zu Fuß und zufällig" auf "digital und kontinuierlich" umzustellen.
Doch auch die Zulassung, die Aufnahme in den Leistungskatalog, bedeutet noch nicht, dass ein neues Verfahren flächendeckend in der Versorgung angekommen ist, darauf verwies Prof. Dr. Britta Böckmann vom Vorstand der DGTelemed. „Wir brauchen aber außerdem eine Förderung und Unterstützung, um schon bereits etablierte Verfahren wirklich in die Breite zu bringen“. So sei etwa die telemonitorische Versorgung von Herzinsuffizienz-Patienten bis jetzt alles andere als die Regel.
Die Rolle der TMZ
Für eine flächendeckende Einführung von Telemonitoring für chronisch Kranke braucht es die entsprechende Infrastruktur und ein Datenmanagement. Die DGTelemed sieht diese Aufgaben bei den Telemedizinischen Zentren (TMZ) – die dafür aber erst aus- bzw. aufgebaut werden müssen. Die TMZ sollten die Daten aus den Monitorings entgegennehmen und den Datenfluss verantworten, sie sollten insbesondere die unmittelbare Information der behandelnden Ärzte bei medizinischem Handlungsbedarf sicherstellen. Durch die Skaleneffekte in den Zentren ließen sich Fallkosten reduzieren, zudem seien die Voraussetzungen für den Einsatz von KI zur Datenanalyse gegeben.
Vorbild: Fast-Track-Verfahren der DiGA
Ihre Argumente und Forderungen hat die DGTelemed in ihrem Positionspapier „Telemonitoring: die Chance zur digital gestützten Verlaufskontrolle von Risikopatienten“ zusammengefasst:
Der Einsatz von Telemonitoring soll auf alle relevanten Indikationsbereiche ausgeweitet werden, dabei sollten intersektorale Ansätze unterstützt werden. Gefordert werden zudem sachgerechte und faire Vergütungsbedingungen unabhängig von sektoralen Budgets.
Kernpunkt ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Zulassungsverfahrens nach dem Vorbild des Fast-Track-Verfahrens der DiGA. Die Verortung beim Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA sei nicht sachgerecht. „Wir fordern deshalb eine neues Zulassungsverfahren für Telemonitoringanwendungen, das nicht den Regularien des G-BA unterworfen ist“, heißt es. Gegenstand dieses Verfahrens sollten indikationsbezogene Telemonitoringverfahren, eine Prozessbeschreibung und ein Anforderungskatalog für Telemonitoringanbieter sein.
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