Um medizinische Daten für jedes System im Gesundheitswesen les- und bearbeitbar zu machen, werden sie auf Basis internationaler Standards dokumentiert. Diese Datenstruktur wird als Medizinisches Informationsobjekt, kurz MIO, bezeichnet.
Medizinische Informationsobjekte sollen Patientendaten standardisieren und dadurch einen sektorenübergreifenden Datenaustausch ermöglichen
„Medizinische Informationsobjekte“ (MIO) ist ein Oberbegriff für standardisierte Datenstrukturen, welche dazu ausgelegt sind, medizinische Daten zu dokumentieren. Die Daten sollen dadurch interoperabel, also für jedes System les- und bearbeitbar werden und so leichter zwischen Leistungserbringern ausgetauscht werden können.
Geschichte der MIO
Konzipiert wurden MIO von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Entwicklung liegt jedoch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV) vom 6. Mai 2019 zugrunde, in welchem die KBV dazu angehalten wird, zusammen mit „den übrigen Spitzenorganisationen nach § 291a Absatz 7“ „die notwendige Festlegung für die Inhalte der elektronischen Patentienakte nach § 291a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4“ vorzunehmen, „um deren semantische und syntaktische Interoperabilität zu gewährleisten“.
2020 legte die KBV schließlich planmäßig vier MIO fest:
den Impfpass,
das Zahnärztliche Bonusheft,
den Mutterpass und
das Kinder-Untersuchungsheft.
Externe Experten werden dabei bereits bei der Entwicklung der technischen und inhaltlichen Standards einbezogen und auch die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit zahlreichen Institutionen aus dem Gesundheitswesen. Dennoch will die KBV im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch darüber hinaus Experten an der Entwicklung der MIO beteiligen und ihre Erfahrungen für die Entwicklung der Medizinischen Informationsobjekte nutzen – etwa indem sie Vorschläge für MIO jederzeit zulässt, das Einreichen von MIO ermöglicht, geplante Entwicklungen vorab ankündigt oder Aufträge zur Erstellung dieser ausschreibt.
Beispiel Impfpass
Der Impfpass wurde als erstes Medizinisches Informationsobjekt entwickelt. Dadurch soll es künftig möglich sein, durchgeführte Impfungen direkt in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu hinterlegen. Leistungserbringer, aber auch die Patienten selbst, können dann den Impfstatus jederzeit überprüfen – ohne Impfbuch. Geplant ist auch eine Erinnerungsfunktion, die den Ärzten die Möglichkeit bietet, ihre Patienten über anstehende Impfungen zu informieren.
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Stand vom 30.10.2020
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