Das Opt-in-Verfahren ist ein Zustimmungsverfahren, bei dem der Nutzer zunächst explizit einer Kontaktaufnahme zustimmen muss, und stammt ursprünglich aus dem Permission Marketing. Mittlerweile kommt es jedoch auch in anderen Bereichen zum Einsatz.
Im Geschäftsverkehr wurde das Opt-in-Verfahren ursprünglich eingesetzt, um Nutzern die Möglichkeit zu geben, nicht erwünschte Marketingmaßnahmen abzulehnen.
Der Begriff Opt-in leitet sich vom englischen „to opt (for something)“ ab – deutsch: „sich für etwas entscheiden“. Dahinter verbirgt sich ein Verfahren, das ursprünglich aus dem Permission Marketing stammt. Demnach müssen Nutzer und Nutzerinnen einer werblichen Kontaktaufnahme per eMail, Telefon oder SMS zuvor explizit zustimmen. Die wohl bekannteste Form dieses Verfahrens ist die Zustimmung zum Setzen von Cookies. Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung müssen Werbetreibende diese seit 2018 von ihren Besuchern einholen.
Opt-in ist nicht gleich Opt-in
Opt-in-Verfahren gibt es in mehreren Varianten:
1. Einfaches Opt-in: Beim einfach Opt-in-Verfahren erfolgt die Zustimmung durch das einmalige Markieren einer Checkbox oder die Eingabe einer eMail-Adresse beziehungsweise Telefonnummer. Diese Variante gilt jedoch nicht als besonders sicher, da entsprechende Daten auch von Dritten eingegeben werden können.
2. Confirmed Opt-in: Wie beim einfach Opt-in wird auch hier die Zustimmung sofort wirksam. Der Nutzer erhält allerdings zusätzlich eine Bestätigungsmail, jedoch ohne Bestätigungslink.
3. Double-Opt-in: Diese Variante wird auch „Closed-Loop-Opt-in“ genannt. Dabei muss die Zustimmung in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Hierfür wird meinst eine eMail mit Bestätigungslink an den Nutzer geschickt, eine Bestätigung auf dem Postweg, per Telefon oder Banküberweisung sind jedoch auch denkbar. Handelt es sich um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann der Nutzer diesen zweiten Schritt ignorieren und so die Eintragung verhindern.
Opt-in außerhalb des Marketings
Das Opt-in-Verfahren kommt heutzutage nicht mehr ausschließlich im Marketing zum Einsatz, sondern wird beispielsweise auch für die elektronische Patientenakte genutzt. Dadurch soll den Versicherten die Wahl gelassen werden, ob und wie sie die ePA nutzen wollen. Dieses Vorgehen hat jedoch zur Folge, dass die digitale Patientenakte kaum genutzt wird. Daher ist aktuell ein Opt-out-Verfahren für die ePA in der Diskussion.
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Stand vom 30.10.2020
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