Seit Herbst 2020 können in Deutschland digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – sogenannte „Apps auf Rezept“ – verschrieben werden. Eine Umfrage der Stiftung Gesundheit unter insgesamt 569 Ärzten und Psychotherapeuten fragte die Akzeptanz dieser Angebote ab und zieht damit Bilanz zur Praxis der „Apps auf Rezept“.
Die Mehrheit der Ärzte steht den „Apps auf Rezept“ grundsätzlich offen gegenüber – so das Ergebnis einer Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten
Im Rahmen der Studienreihe „Ärztinnen und Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit“ der Stiftung Gesundheit wurde in diesem Jahr die Integration von DiGA im Praxisalltag der befragten Ärzte und Psychotherapeuten abgefragt. Die zentrale Erkenntnis: Das Spektrum der Reaktion der Befragten ist groß und reicht von „Early Adopters“, die DiGA regelmäßig verschreiben, bis hin zu Skeptikern, die den Apps noch nicht vertrauen. „Ärztliche Behandlung ist seit Jahrtausenden eine individuelle, auf menschlichem Wissen und Vertrauen basierende Tätigkeit. Hören Sie auf, das technisieren zu wollen“, schreibt etwa ein Teilnehmer.
Nichtsdestotrotz gaben mehr als 80 Prozent der Befragten an bereits von DiGA gehört zu haben, sie demnächst ausprobieren zu wollen oder dies bereits getan zu haben. Die Bekanntheit nach einem Jahr „App auf Rezept“ ist also recht ausgeprägt. Allerdings sind die Apps in der Praxis nicht sonderlich beliebt: 71 Prozent der Befragten gaben an, noch nie eine App empfohlen und 86 Prozent gaben an, noch nie eine App verschrieben zu haben. Letzterer Wert – also die Frage nach den Verschreibungen einer DiGA – konnte sich im Vergleich zum Vorjahr – dem Einführungsjahr – deutlich verbessern: 2020 gaben 99 Prozent der Befragten an, noch nie eine App verschrieben zu haben.
Die Mehrheit der Ärzte stehe den „Apps auf Rezept“ aber grundsätzlich offen gegenüber. Über 65 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass DiGA-Anwendungen bei gezielter Verwendung überaus hilfreich sein könnten. Knapp 83 Prozent finden Apps mit Tagebuchfunktion – etwa für Allergiker – durchaus sinnvoll. Am wenigsten eignet sich der Einsatz von Apps, laut den Befragten, zur Behandlung von Depressionen und suizidalen Gedanken sowie Suchterkrankungen.
(ID:47904510)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.