Telematikinfrastruktur Bundesregierung äußert sich zu niedriger Verbreitung der ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist alles andere als eine Erfolgsstory. Das legen zumindest die aktuellen Nutzungszahlen nahe. Die Bundesregierung sieht deutliches Verbesserungspotential – muss jedoch eingestehen, dass ursprünglich geplante Nutzungsszenarien derzeit nicht vollumfänglich umgesetzt werden können.

In der Antwort einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit bei der elektronischen Patientenakte findet die Bundesregierung klare Worte: Die aktuellen Nutzungszahlen der ePA seien nicht zufriedenstellend. Lediglich etwas mehr als 700.000 elektronische Patientenakten wären Ende Juni 2023 im Umlauf gewesen.
Begründet wird diese Tatsache damit, dass das Befüllen der ePA mit Patientendaten – Stand heute – einen deutlich zu hohen Aufwand für die Arztpraxen nach sich zieht. Ein Aufwand, der zwar dringend nötig, aufgrund mehrerer Faktoren, wie etwa der dünnen Personaldecke oder terminlicher Unwegbarkeiten, derzeit jedoch nicht im laufenden Betrieb realisierbar sei.
Diese Lösung sieht die Bundesregierung in Sachen ePA vor
Als Lösungsansatz sehen die Verantwortlichen der Bundesregierung vor allem die Krankenkassen in der Pflicht. Zukünftig sollen alle Versicherten demnach automatisch eine ePA zugewiesen bekommen – es sei denn, sie würden sich aktiv dagegen verwehren und eine sogenannte Opt-Out-Option in Anspruch nehmen. Eine klare Aussage, wie diese Zuteilung und die Befüllung der elektronischen Patientenakte durch die gesetzlichen Krankenkassen logistisch gestaltet werden soll, bleibt von Seiten der Bundesregierung allerdings aus. In der Beantwortung der kleinen Anfrage wurde diesbezüglich lediglich auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verwiesen, der zeitnah die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorsieht.
Einen weiteren Streitpunkt beim flächendeckenden Roll-Out der ePA stellt die Vereinbarkeit von Notwendigkeit, datenschutzrechtlicher Umsetzung sowie rechtssicherer Identifikationsmöglichkeiten dar. Die Bundesregierung gibt in diesem Zusammenhang an, dass die benötigte digitale Infrastruktur für Fragen der Identifikation sowie der Legitimation bei Nutzung der ePA derzeit noch nicht vollumfänglich für alle Bürgerinnen und Bürger bereitstünden und man deswegen alternative Herangehensweisen prüfe. Insbesondere die starke Abhängigkeit von zuverlässigen digitalen Endgeräten beim flächendeckenden Einsatz der ePA kann die Bundesregierung nicht von der Hand weisen und teilt diesbezüglich mit, dass es aktuell jedoch keinerlei Bestrebungen gibt, die Allgemeinheit mit staatlich subventionierten Zugangsmöglichkeiten zur Telematikinfrastruktur auszustatten.
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