Einfache und rechtssichere Kommunikation mit GerichtenDas eBO für rechtliche Betreuer:innen
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Kommt die Pflicht oder kommt sie nicht – diese Frage beschäftigt gerade rund 17.000 rechtliche Betreuer:innen in Deutschland. Auch in Fachkreisen wird darüber diskutiert, ob die Kommunikation zwischen Betreuer:innen und Gerichten flächendeckend mittels eBO (elektronisches Bürger- und Organisationspostfach) verpflichtend wird.

Betreuer:innen sind selbständig und kommunizieren aufgrund ihrer Funktion regelmäßig mit Gerichten und Behörden, sodass eine elektronische Kommunikation viele Vorteile mit sich bringen würde, wie etwa gesteigerte Effizienz und beschleunigte Prozesse. Aktuell ist es teilweise gängige Praxis, dass diese Berufsgruppe noch analog arbeitet und dabei auch auf das gute alte Faxgerät zurückgreift.
Rechtliche Betreuer:innen sind besonders im Gesundheitswesen tätig und der Einsatz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die zu betreuende Person muss in der Regel volljährig sein und aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft oder temporär nicht mehr in Lage sein, die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen (§ 1814 BGB Abs. I). Die rechtliche Betreuung ist nicht vollumfänglich, sondern der:die Betreuer:in erhält einen festgelegten Aufgabenkreis, in dem er:sie die Person betreut (§ 1815 BGB). Daraus ergeben sich je nach Aufgabenkreis unterschiedliche Kommunikationsgründe mit Behörden und Gerichten.
Mögliche Rechtspflicht
Derzeit besteht noch keine Pflicht, über das eBO zu kommunizieren, doch diese Regelung könnte sich bald ändern. Obwohl die Nutzung des eBOs noch freiwillig ist, wünschen sich einige Gerichte dessen Nutzung.
Einen Ausblick zum genauen Zeitablauf könnte § 173 II ZPO geben:
Ab dem 01.01.2024 beginnt die Pflicht für das Empfangen digitaler Nachrichten aus dem EGVP für „Sonstige in professioneller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen“. Eine aktive Nutzungspflicht, also die Verpflichtung, über den elektronischen Kanal einzureichen, besteht ab dem 01.01.2026.
Die passende Lösung für das eBO
Durch diese sicheren Übermittlungswege wird ein schriftformersetzender Versand von Nachrichten und Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht. Mit den eBO-Lösungen aus dem Hause Governikus können eBO-Postfächer ganz einfach eingerichtet und verwendet werden. Darüber hinaus kann der sichere Übermittlungsweg auch für die Kommunikation mit Anwält:innen oder Behörden genutzt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Berücksichtigung aktueller Gesetzeslagen und eine sehr gute Usability durch direkte Integration in bestehende Fachsoftware von Betreuer:innen.
Unabhängig davon, ob bzw. wann die Pflicht zur Nutzung eines eBO für Betreuer:innen kommt: Governikus und seine Partner unterstützen gesetzliche Anforderungen mit rechtssicheren und einfachen Kommunikationslösungen.
Sollten Sie in Ihrem beruflichen Alltag bereits heute mit einer Fachsoftware für rechtliche Betreuer:innen arbeiten, sprechen Sie doch Ihren Anbieter auf die Integration der Governikus eBO-Lösung an.
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