4. Sitzung des Interop Council

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Die Entwicklerjourney in der Onkologie

Darüber hinaus wurde auch das Positionspapier des Arbeitskreises „Datenfluss in einem onkologischen Behandlungsverlauf – die Entwicklerjourney“ verabschiedet. Ziel sei gewesen, anhand eines hypothetischen Entwicklers, der seit dreißig Jahren im Bereich der Schnittstellenentwicklung bei einem hypothetischen onkologischen Softwarehersteller tätig ist, zu erarbeiten, wo Probleme aufgetreten und unnötige Arbeit oder Mehraufwände entstanden sind, so Simone Heckmann, Mitbegründerin und Geschäftsführerin von Gefyra.

Die Vorsitzende des Arbeitskreises erklärt weiter: „Wichtig ist das, da Probleme bei der Entwicklung letzten Endes die Entwicklungsdauer erhöhen. Das führt dazu, dass sich die Interoperabilitätsprojekte verzögern und vielleicht unvollständige oder qualitativ minderwertige Daten übermittelt werden.“ Zudem stiegen so die Kosten für die Umsetzung der Implementierung, was anschließend wieder auf die Anwender – Praxen und Kliniken – sowie das Gemeinwesen, das das Gesundheitssystem finanziert, zurückfiele.

Um den Aufwand für die Umsetzung und die potenzielle Wiederverwendbarkeit der zusammengetragenen Spezifikationen vergleichbar zu machen, wurden diese nach folgenden Kriterien bewertet:

  • ihrer Offenheit,
  • der Schnittstellenkomplexität,
  • ihrer Spezifität für die Onkologie,
  • der Maschinenlesbarkeit,
  • der Terminologie-Infrastruktur/Integration,
  • ihrer Modularität
  • und den Kommunikationswegen.

Dabei hat sich gezeigt, dass die rund 25 unterschiedlichen Spezifikationen von 18 verschiedenen Organisationen aus ambulanter und stationärer Versorgung, Register und Forschung stammen. Auch die Kostenträger haben hier ihren Teil beigetragen. „Es war ziemlich offensichtliche, dass zwischen diesen Organisationen offenbar keine Bestrebungen gab, diese Spezifikationen zu harmonisieren.

Von den von uns betrachteten Spezifikationen gab es keine zwei, die sowohl in Datenrepräsentation als auch Austauschprotokoll identisch waren“, konkretisiert Heckmann. Abgesehen von den Spezifikationen auf Basis von HL7 Version seien keine auf Basis eines internationalen Standards erstellt worden. Zur Nutzung von HL7 habe es jedoch bis 2019 keine gesetzliche Verpflichtung gegeben. Das habe sich erst mit der ersten FHIR-basierte Spezifikation aus der Feder der KBV geändert. „Ab dann kamen mehr und mehr Spezifikationen, die eine einheitliche harmonisierte technische Grundlage haben, nämlich HL7 FHIR“, so Heckmann.

Neben diesen quantitativen und qualitativen Bewertungen habe man auch konkrete Implementierungsprobleme erfragt und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet:

  • Heterogene Systemlandschaften führen zu aufwendigen Integrationen und redundanter manueller Erfassung von Daten: Die Arbeitsgruppe schlägt vor, ein System einzuführen, „welches sowohl die Authentifizierung und datenschutzkonformen Autorisierung, als auch den einheitlichen Zugriff auf Daten in einer Klinik regelt“. Aufgrund der einfach Umsetzung empfiehlt sie in diesem Zusammenhang SMART on FHIR. „Die Umsetzung dieser Handlungsempfehlung allein wird, wie wir auch in den USA beobachten können, zu einem großen Sprung der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland beitragen“, sind sich die Experten sicher.
  • Nicht-Verfügbarkeit von Terminologien: Hier empfiehlt der Arbeitskreis den Aufbau einer zentralen Infrastruktur zur automatisierbaren Verteilung relevanter Terminologien, die Nutzung eines einheitlichen, interoperablen Datenformats zur Repräsentation der Terminologien sowie die freie Verfügbarkeit aller onkologisch relevanter Terminologien.
  • Regulatorische Vorgaben führen zu inkompatiblen Spezifikationen: Entsprechende Vorgaben sollten laut des Arbeitskreises bei der Überarbeitung von Landesgesetzgebungen revidiert werden.
  • Mangelnde Harmonisierung und Evolvierbarkeit der Informationsmodelle: Dieses Hindernis könnte durch eine stärkere Zusammenarbeit der Stakeholder und einer Förderung der Nutzung offener internationaler Standards und Terminologien angegangen werden. Zudem erachtet es der Arbeitskreis als notwendig, die Erweiterbarkeit des Standards schon im Design zu verankern. „Ferner sind Terminologieserver eine geeignete Technologie um Veränderungen am Standard auf eine generische Weise ohne Zeitverzögerung in alle angeschlossenen Systeme zu bekommen.“
  • Uneinheitliche Kodierung von Labordaten: Als Handlungsempfehlung heißt es hierzu im Positionspapier: „Definition und Implementierung eines zentralen Katalogs (wie z.B. SNOMED oder LOINC) zur einrichtungsübergreifenden Spezifikation/Identifikation von Laborparametern.“
  • Uneinheitlicher versorgungsformübergreifender Umgang mit Terminologiesystemen: Der Arbeitskreis spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, einheitliche, verbindliche, international kompatible und versorgungsformübergreifenden Kodierungsregeln mit klarer, maschinenlesbarer, validierbarer Grammatik für komplexe Terminologien festzulegen.
  • Fehlende semantische Kodierung: „Zur Kodierung sollten frei verfügbare und etablierte Terminologien zum Einsatz kommen – dies ermöglicht eine automatisierte Weiternutzung bereits erhobener/erfasster Daten“, so eine der Handlungsempfehlung der Experten. Zudem müssten spezifische Terminologien strukturiert veröffentlicht werden, beispielsweise als FHIR CodeSystem. Freitextfelder sollten darüber hinaus nach Möglichkeit vermieden werden.
  • Mangelnde Maschinenlesbarkeit, schlechte Datenqualität: Einerseits wird hier empfohlen, eine klare Definition des Zusammenhangs von erforderlich Daten im jeweiligen Use Case ist anzustreben. Bei einer Standardisierung müsse jedoch beachtet werde, dass „noch ein erheblicher Granularitätsgradient zwischen Nachnutzung und Originaldaten bestehen kann“. Für die Darstellung der maximal granulierten Daten könnte laut dem Arbeitskreis ein FHIR Profil genutzt beziehungsweise entwickelt werden. „Die Transformation in die Benutzung entsprechender Use Cases wie Krebsregistermeldung oder Arztbriefschreibung könnten spezialisierte Anwendungen übernehmen, die dann auch wiederum geteilt werden können.“
  • Mangelnde Berücksichtigung von Use Cases / Kontext von Informationen: In diesem Fall scheint die Lösung einfach. Die Use Cases müssen für die Beschreibung der Datenflüsse in den Vordergrund treten. „Ohne Use Cases und insbesondere Kontexte eines Inhalts sind Inhaltsmodelle bei weitem nicht ausreichend“, ist der Arbeitskreis sicher.

Alle Details zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe können Sie auch nochmal im dazugehörigen Positionspapier nachlesen:

Eine Aufzeichnung der 4. Sitzung des Interop Councils sowie Sitzungsergebnisse, getroffenen Beschlüsse und gezeigten Folien können Sie hier (in Kürze) einsehen:

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