Corona-Krise: Informationen der Bundesregierung Hilfen für das Gesundheitswesen

Autor Manfred Klein |

Die Corona-Krise stellt alle Teile des Gesundheitswesens vor kritische Herausforderungen. Nicht nur in medizinischer und organisatorischer, sondern nicht zuletzt auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Bundesregierung hat nun eine Zusammen­fassung wichtiger Informationen veröffentlicht, die helfen sollen, die Krise zu meistern.

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Krankenhäuser und Kliniken soll schon bald wieder einen größeren Teil ihrer Kapazitäten für planbare Operationen einsetzen können
Krankenhäuser und Kliniken soll schon bald wieder einen größeren Teil ihrer Kapazitäten für planbare Operationen einsetzen können
(© Robert Kneschke – stock.adobe.com)

Gerade für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser sind auch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie gravierend. Die Bundesregierung weist daher auch nochmals auf ihre Unterstützungsprogramme hin.

So können niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte laut dem Krankenhausentlastungsgesetz mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben.

Gleichzeitig sollen Mehrkosten ausgeglichen werden, die durch die Versorgung von Covid-19-Erkrankten entstehen. Vor diesem Hintergrund soll die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden.

Zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser, verweist die Bundesregierung ebenfalls auf das Krankenhaus­entlastungsgesetz. Zur Liquiditässicherung der Kliniken und Krankenhäuser seien dort eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Unter anderem sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

  • Für verschobene planbare Operationen und Behandlungen erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert. Bis Ende September bekommen die Krankenhäuser für jedes freigehaltene Bett eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, erhalten sie einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro.
  • Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, bekommen Krankenhäuser befristet einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro. Er kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöht.

Da im Augenblick aufgrund des Lockdowns die Ansteckungzahlen nicht mehr steigen,s ondern auf gleichem Niveau verharren, hat Bunbdesgesundheitsminister Spahn jetzt am 30. April ein Konzept vorgestellt, das den Kliniken zumindest eine teilweise Rückkehr in die Normalität ermöglichen soll.

Dazu heißt es vonseiten der Bundesregierung: „Bund und Länder haben am 30. April beschlossen, dass ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen freigegeben werden soll. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten – bei finanziellem Ausgleich – freigehalten“.

Denn entsprechenden Bund-Länder-Schluss können hier nachlesen.

Und weitere Informationen zu den Hilfen der Bundesregierung finden Sie hier.

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